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Bosch Plena Bedienungsanleitung Seite 170

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170 de |
Klausel/Anforderung
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e
9922 141 1037x (V2.16) | V0.6 | 2011.09
Alle zwingend erforderlichen Anzeigen
müssen auf Zugriffsebene 1 ohne vorherigen
manuellen Eingriff sichtbar sein (Beispiel:
eine Tür muss geöffnet werden).
Der Zugriff auf manuelle Steuerungen auf
Zugriffsebene 1 muss ohne Sonderverfahren
möglich sein.
Der Zugriff auf Anzeigen und manuelle
Steuerungen, die auf Zugriffsebene 1
zwingend erforderlich sind, muss auch auf
Zugriffsebene 2 möglich sein.
Der Zugang zu Zugriffsebene 2 muss durch
ein Sonderverfahren eingeschränkt werden.
Der Zugang zu Zugriffsebene 3 muss durch
ein Sonderverfahren eingeschränkt werden,
das sich von dem Verfahren unterscheidet,
das für Zugriffsebene 2 erforderlich ist.
Installations- und Bedienungsanleitung
Plena Sprachalarmierungssystem
Konform mit
Alle Anzeigen des Plena
Sprachalarmierungssystems können auf
Zugriffsebene 1 sichtbar sein. Der
Techniker ist dafür verantwortlich, diese
Anforderung fehlerfrei zu
implementieren.
Der Zugriff auf manuelle Steuerungen des
Plena Sprachalarmierungssystems auf
Zugriffsebene 1 ist ohne Sonderverfahren
möglich.
Der Zugriff auf sämtliche Anzeigen des
Plena Sprachalarmierungssystems (LEDs,
an Ausgangskontakte angeschlossene
Geräte) und auf manuelle Steuerungen
(Eingangskontakte, Sprechstellentasten,
Vorderseitenmenüs), den Zugriffsebene 1
bietet, muss auch auf Zugriffsebene 2
möglich sein. Möglicherweise müssen die
Geräte in ein 19-Zoll--Rack mit einer
Glastür eingebaut werden.
Die physische Zugriffskontrolle mithilfe
der Installation der Systemelemente in
einer eingeschränkten Umgebung,
beispielsweise die Anordnung (von
Teilen) der 19-Zoll-Einheiten in einem 19-
Zoll-Rack mit Schlüsselschloss, ist
erforderlich.
Der Zugang zu Zugriffsebene 3 wird
durch ein Sonderverfahren
eingeschränkt. Einzelheiten finden sich in
Klausel 13.6 in der Beschreibung von
Zugriffsebene 3. Eine fehlerfreie
Installation (physische Zugangskontrolle)
und eine einwandfreie Konfiguration
gewährleisten, dass sich das
Sonderverfahren von dem Verfahren für
Zugriffsebene 2 unterscheidet.
Der Techniker muss sicherstellen, dass
sich das physische Zugriffsverfahren von
dem physischen Zugriffsverfahren für
Zugriffsebene 2 unterscheidet, sofern
vorhanden.
Unterschri
ft
Bosch Security Systems B.V.

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