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Stilllegung Des Flurförderzeugs - Jungheinrich DFG 435s Betriebsanleitung

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Stilllegung des Flurförderzeugs
Z
Wird das Flurförderzeug - zum Beispiel aus betrieblichen Gründen - länger
als einen Monat stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen
Raum gelagert werden. Die Maßnahmen vor, während und nach der
Stilllegung wie nachfolgend beschrieben durchführen.
WARNUNG!
Sicheres Anheben und Aufbocken des Flurförderzeugs
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken ist wie folgt vorzugehen:
Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte
Bewegungen sichern.
Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim
Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein
Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden, siehe "Transport" auf Seite 35.
Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein
Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass die
Räder keinen Kontakt zum Boden haben. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und
Radlager nicht beschädigt werden.
Soll das Flurförderzeug für mehr als 6 Monate stillgelegt werden, weitergehende
Maßnahmen mit dem Kundendienst des Herstellers absprechen.
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