6.2
Stahlkabine
Bei Flurförderzeugen, die mit einer Stahlkabine ausgestattet sind, können beide
Türen verschlossen werden.
VORSICHT!
Unfallgefahr durch offene Tür (155)
Fahren mit geöffneter Tür (155) ist verboten. Beim Öffnen auf im
Schwenkwinkel befindliche Personen achten.
Tür immer fest schließen und auf festen Verschluss prüfen.
Das Schließen der Tür entbindet nicht von der Gurtpflicht, siehe "Rückhaltegurt"
auf Seite 71.
Tür öffnen und schließen
Vorgehensweise
• Zum Aufschließen der Kabinentür den
Schlüssel entgegen dem Uhrzeigersinn
drehen.
• Zum Verschließen der Kabinentür den
Schlüssel im Uhrzeigersinn drehen.
• Zum Öffnen der Kabinentür die Tür
aufschließen
herausziehen.
6.3
Schiebefenster
VORSICHT!
Unfallgefahr durch nicht arretiertes Schiebefenster
Die Schiebefenster müssen immer arretiert sein.
Fenster öffnen und schließen
Vorgehensweise
• Verriegelung (158) nach oben drücken.
• Fenster vor oder zurück schieben.
• Verriegelung
einrasten.
108
und
den
Griff
in
Arretierung
(156)
157
158
(157)
155
156