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D Flurförderzeugbetankung; Allgemein; Sicherheitsbestimmungen Für Den Umgang Mit Dieselkraftstoff Und Flüssiggas - Jungheinrich DFG 435s Betriebsanleitung

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D Flurförderzeugbetankung
1

Allgemein

1.1
Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Dieselkraftstoff und Flüssiggas
WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht gesichertes Flurförderzeug
Das Flurförderzeug kann unbeabsichtigt in Bewegung geraten.
Vor dem Auftanken bzw. dem Wechseln der Treibgasflasche das Flurförderzeug
sicher abstellen, Siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 78.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch Entzünden
Kraftstoffe und Treibgas können sich entzünden.
Beim Umgang mit Kraftstoffen und Treibgas sind in der Nähe des
Auftankbereiches Rauchen, offenes Licht und andere Entzündungsquellen
verboten.
Schilder, die den Bereich kennzeichnen, sichtbar anbringen.
Das Aufbewahren von leicht entflammbaren Materialien in diesem Bereich ist
verboten.
Funktionsfähige
Auftankbereich zur Verfügung stehen.
Zur
Bekämpfung
Brandklassen A, B und C verwenden.
Undichte Treibgasflaschen unverzüglich ins Freie bringen, durch sichtbare
Kennzeichnung sichern und dem Lieferanten melden.
Lagerung und Transport
Die Einrichtungen zum Lagern und Befördern von Dieselkraftstoff und Flüssiggas
müssen den gesetzlichen Forderungen entsprechen.
Steht keine Zapfstelle zur Verfügung, muss der Kraftstoff in sauberen und
zugelassenen Gefäßen gelagert und transportiert werden.
Der Inhalt muss deutlich am Behälter gekennzeichnet sein.
Pulverlöscher
müssen
von
Flüssiggasbränden
jederzeit
griffbereit
nur
Pulverlöscher
im
der
41

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Diese Anleitung auch für:

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