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Hand schuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe), um
sich vor mögli chen Ver letzungen zu schützen.
•
Niemals Stämme spalten, die
Gegen stände enthalten.
•
Bereits gespaltenens Holz und Holzspäne erzeugen
einen gefährlichen Arbeitsbereich. Es besteht die Ge-
fahr des Stolperns, Ausrutschens oder Hinfallens. Hal-
ten Sie den Arbeitsbereich immer ordentlich.
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Niemals bei eingeschalteter Maschine die Hände auf
sich bewegende Teile der Maschine legen.
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Spalten Sie nur Holz mit einer
138 cm.
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Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn Hydraulikleitungen
und Schläuche
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Überprüfen Sie Schutzeinrichtungen und Funktionen
der Maschine
•
Nicht in den Spaltbereich greifen
•
Bei verklemmten Holz Maschine abschalten und
vorsichtig das Holz entfernen.
m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinen richt-
linie.
•
Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für stehenden Betrieb
einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in Faserrichtung
gespalten werden. Die Abmessungen der zu spaltenden
Hölzer:
Holzlänge 62,5 cm/90 cm/138 cm
ø min./max. 18 – 40 cm
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Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spal ten.
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Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten ange-
gebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
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Die
zutreffenden
und
die
sonstigen
sicherheitstechnischen
werden.
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Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
run gen an der Maschine schließen eine Haftung des
Her stellers für daraus resultierende Schäden aus.
•
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und
Original-Werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
•
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
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Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das
Spalt werkzeug bei unsachgemäßer Führung oder Auf-
lage des Holzes.
•
Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück
bei unsachgemäßer Halterung oder Führung.
Nägel, Draht oder andere
maximalen Länge von
Unfallverhütungsvorschriften
allgemein
anerkannten
Regeln
müssen
beachtet