Erklärung für den Einbau einer „unvollständigen Maschine"
Hinweis - Der Inhalt dieser Konformitätserklärung entspricht dem in den offiziellen Unterlagen angegebenen, die sich im Firmensitz der Nice
S.p.A. befinden, und insbesondere der vor dem Druck dieser Anleitung verfügbaren letzten Revision. Dieser Text wurde aus redaktionellen
Gründen angepasst. Eine Kopie der Originalerklärung kann bei Nice S.p.A. (TV) Italy.
Revision: 9
Herstellername:
Adresse:
Für die Zusammenstellung der tech-
nischen
Dokumentation autorisierte Person:
Produkttyp:
Modell / Typ:
Zubehör:
Der Unterzeichner Roberto Griffa erklärt hiermit eigenverantwortlich in seiner Funktion als Chief Executive Officer, dass das oben genannte
Produkt die Bestimmungen der folgenden Richtlinien erfüllt:
Richtlinie 2014/53/EU (RED)
Außerdem entspricht das Produkt im Sinne der Anforderungen an „unvollständige Maschinen" (Anhang II, Teil 1, Abschnitt B) folgender
Richtlinie:
Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 17. Mai 2006 über Maschinen zur Änderung der Richtlinie
95/16/EG (Überarbeitung).
- Der Hersteller erklärt hiermit, dass die einschlägige technische Dokumentation in Konformität zu Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG
verfasst wurde und folgende grundlegende Anforderungen erfüllt sind: 1.1.1- 1.1.2- 1.1.3- 1.2.1-1.2.6- 1.5.1-1.5.2- 1.5.5- 1.5.6- 1.5.7-
1.5.8- 1.5.10- 1.5.11
- Der Hersteller verpflichtet sich, den zuständigen Stellen der einzelnen Länder bei begründeter Anfrage unter Wahrung seiner Rechte am
geistigen Eigentum die entsprechenden Informationen über die „unvollständige Maschine" zu übermitteln.
- Falls die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, dessen offizielle Landessprache nicht mit der
Sprache dieser Erklärung übereinstimmt, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung beizulegen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die „unvollständige Maschine" nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Endmaschine, in die sie
eingebaut wird, ebenfalls als konform mit den Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG erklärt wurde (falls zutreffend).
Ferner entspricht das Produkt folgenden Normen:
EN 60335-1:2012+A11:2014, EN 62233:2008
EN 60335-2-103:2015, EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007+A1:2011
Ort und Datum: Oderzo, 12. Juli 2017
EU-Konformitätserklärung (Nr. 297/ROAD400) und
Sprache: DE
NICE S.p.A.
Via Pezza Alta 13, 31046 Rustignè, Oderzo (TV) Italy
NICE S.p.A.
Elektromechanischer Getriebemotor mit integrierter Steuerung
RD400, RD400/V1
ELDC, EPMA
- Schutz der Gesundheit (Art. 3 (1)(a)): EN 62479:2010
- Elektrische Sicherheit (Art. 3(1)(a)): EN 60950-1:2006 + A11:2009 + A12:2011 + A1:2010 + A2:2013
- Elektromagnetische Verträglichkeit (Art. 3(1)(b)): EN 301 489-1 V2.2.0:2017, EN 301 489-3 V2.1.1:2017
- Funkspektrum (Art. 3(2)): EN 300 220-2 V3.1.1:2017
Ing. Roberto Griffa (Chief Executive Officer)