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MULTIEYE Benutzerhandbuch
4. Begrenzte Garantie
artec technologies AG garantiert für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die
Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden
Schriftmaterial entspricht. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine
Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der
Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)
möglich ist.
Stellt sich bei einer Fehlerermittlung heraus, dass die Ursache einer Funktionsstörung im Verantwortungsbereich
des Anwenders liegt, so kann die Firma den korrespondierenden Kostenaufwand zu den vertraglich vereinbarten
oder angemessenen Sätzen gegenüber dem Anwender abrechnen.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Keine
Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim
Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten der
Software beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Software ständiger
Anpassung unterliegt und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Über diese
Gewährleistung hinaus haftet artec technologies AG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet artec technologies AG nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
5. Sonstiges
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Bestimmungen
dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schrift-
formklausel.
Ausnahmen können „OEM- Versionen" der Software sein. Dazu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung
zwischen der artec technologies AG und dem OEM- Partner.
Technische Änderungen vorbehaltenuu
artec technologies AG
© 2010 artec technologies AG