CARDIO LINE 400/400 MED
A.7
Garantieerklärung
2 Jahre Garantie (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie
folgt :
1.
Alle diejenigen Teile sind nach Ermessen des Verkäufers auszubessern oder
neu zu liefern, die sich innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung infolge eines
vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehler-
hafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung - als unbrauch-
bar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Für Mängel vom
Verkäufer angelieferter oder ausgewählter Zeichnungen und Materialien haftet
der Lieferer nur, wenn er bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel
hätte erkennen müssen, es sei denn, der Verkäufer hat die erkannten Mängel
dem Käufer unverzüglich angezeigt.
2.
Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen in 24 Monaten ab Übergabe des Gegenstandes.
3.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden
Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Ver-
schulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr
des Käufers auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk.
4.
Der Verkäufer ist zunächst zur dreimaligen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
berechtigt. Schlagen diese fehl, bestehen Minderungs- und Wandlungsrechte
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Nachbesserung hat der
Verkäufer sechs Wochen Zeit ab Mängelanzeige.
5.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des
Verkäufers bzw. unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzung
wird die Gewährleistung aufgehoben.
6.
Werden die Liefergegenstände exportiert, so beschränkt sich die Gewähr-
leistung innerhalb der Gewährleistungsfrist auf die Bereitstellung der Ersatzteile
unverpackt ab Werk. Verpackungskosten, Frachtkosten und Arbeitsleistung
Technische und optische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten
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