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Brandschutz Bei Der Installation Und Der Nutzung Der Wärmegeräte; Sicherheitsabstände - ATMOS DC 18 S Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Umweltfreundlicher holz vergaserkessel
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Inhaltsverzeichnis

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14. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der
Wärmegeräte
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die
Brennbarkeitsklassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt).
Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die
Rauchgasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1).
Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren
Stoffes nicht nachgewiesen ist.
Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten
(Asbestplatte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm
vom zu schützenden brennbaren Material befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine
Schutzblende (auf dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der
Rauchgasleitungen überragen, und zwar auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der
oberen Fläche des Kessels mindestens um 300 mm. Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind
auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Materialien zu versehen, sofern der
Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
Der Sicherheitsabstand muß auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe
des Kessels eingehalten werden.
Befindet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer
nichtbrennbaren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der
Aschkastentür und der Tür für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen
Seiten beträgt der Vorsprung mindestens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen
können alle Materialien verwendet werden, die die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tabelle Nr. 1
Brennbarkeitsklasse von
Baumaterialien
und Bauprodukten
A – nichtbrennbar
B - nicht leicht brennbar
C 1 – schwer brennbar
C 2 - mittel brennbar
C 3 – leicht brennbar
Baumaterialien und Bauprodukte, die in die Brennbarkeitsklasse
eingegliedert werden
Granit, Sandstein, Betonarten, Ziegel, Keramikfliesen, Putz,
Brandschutzputz usw.
Akumin, Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten,
Sperrholz, Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier
(Umakart, Ecrona)
Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz,
Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier
(Umakart, Ecrona)
Nadelbaumholz (Kiefer, Lärche, Fichte),
Spanholz und Korkplatten,
Gummifußböden (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Pinwandmaterial, Sololak, Sololith),
Zellulosematerialien, Polyurethan, Polystyren, Polyethylen,
erleichtertes PVC
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