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Rauchabzug; Brandschutz Bei Der Installation Und Der Nutzung Der Wärmegeräte; Sicherheitsabstände - ATMOS P80 Bedienungsanleitung

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9. Rauchabzug

Die Rauchgasleitung muß in den Luftkanal des Schorn-
steins münden. Kann der Kessel nicht direkt an den Luftkanal
des Schornsteins angeschlossen werden, sollte der entsprechen-
de Aufsatz der Rauchgasleitung je nach Möglichkeit so kurz wie
möglich, jedoch nicht länger als 1 m ohne zusätzliche Brenn-
flächesein. In Richtung des Schornsteins muß dieser Aufsatz
steigen. Die Rauchgasleitungen müssen mechanisch fest, gegen
das Durchdringen von Abgasen dicht und innen zu reinigen sein.
Die Rauchgasleitungen dürfen nicht in fremden Wohnungs-
oder Nutzräumen verlegt werden. Der Innendurchmesser der
Rauchgasleitung darf nicht größer als der Innendurchmesser
des Kesselfuchses sein und darf sich in Richtung des Schorn-
steins nicht verjüngen. Die Verwendung von Rauchgasknien
wird nicht empfohlen.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Zugbegrenzer
INFO - um den Kaminzug zu regulieren, muss in den Rauchabzugskanal ein Zugbegrenzer
eingebaut werden.
10. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muss der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeits-
klassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt). Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden,
wenn sich der Kessel und die Rauchgasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse
C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1). Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die
Brennbarkeitsklasse des brennbaren Stoffes nicht nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand vermin-
dert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten (Asbestplatte) verwendet werden, die
nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm vom zu schützenden brennbaren Mate-
rial befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende (auf dem zu schützen-
den Gegenstand) muss den Umriss des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und zwar auf je-
der Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um 300 mm.
Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren
Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel
in mobilen Einrichtungen, Hütten usw.). Der Sicherheitsabstand muss auch bei der Einlagerung von
Einrichtungsgegenständen in der Nähe des Kessels eingehalten werden.
12-DE
Bedienungsanleitung - DE
www.atmos.cz

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