11. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens 200 mm
eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der Nähe von brennba-
ren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeitsklassen sind in Tabelle Nr.
1 angeführt). Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die Rauch-
gasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1). Der Sicher-
heitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren Stoffes nicht nach-
gewiesen ist. Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten
(Asbestplatte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm vom zu
schützenden brennbaren Material befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende
(auf dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und
zwar auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um 300
mm. Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren
Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Der Sicherheitsabstand
muß auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe des Kessels eingehalten werden.
Befindet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer nichtbrenn-
baren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der Aschkastentür und der Tür
für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten beträgt der Vorsprung minde-
stens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können alle Materialien verwendet werden, die
die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tabelle Nr. 1
Brennbarkeitsklasse von au-
materialien und Bauproduk-
ten
A - nichtbrennbar
B - nicht leicht brennbar
C1 - schwer brennbar
C2 - mittel brennbar
C3 - leicht brennbar
HINWEIS - Unter Umständen, die zur Gefahr des vorübergehenden Entstehens von brennbaren
Gasen oder Dämpfen führen und bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brand- oder Explosions-
gefahr (zum Beispiel beim Kleben von Linoleum, PVC usw.) entstehen kann, ist der Kessel recht-
zeitig vor dem Entstehen der entsprechenden Gefahr außer Betrieb zu nehmen. Auf den Kesseln
und bis zu einem Abstand, der kleiner als der Sicherheitsabstand ist, dürfen keine Gegenstände aus
brennbaren Materialien abgelegt werden.
12-DE
Bedienungsanleitung - DE
Baumaterialien und Bauprodukte, die in die Brennbarkeitsklasse
eingegliedert werden
Granit, Sandstein, Betonarten, Ziegel, Keramikfliesen, Putz, Brand-
schutzputz usw.
Akumin, Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz,
Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz, Sirkolith,
Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Nadelbaumholz (Kiefer, Lärche, Fichte), Spanholz und Korkplatten,
Gummifußböden (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Pinwandmaterial, Sololak, Sololith), Zellulosemateri-
alien, Polyurethan, Polystyren, Polyethylen, erleichtertes PVC
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