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Brandschutz Bei Der Installation Und Der Nutzung Der Wärmegeräte - ATMOS GS 20 Bedienungsanleitung

Holzvergaser se-serie
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11. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
Sicherheitsabstände der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von min-
destens 200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeitsklassen
sind in Tabelle Nr. 1 angeführt).
Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die Rauchgasleitun-
gen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1).
Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren Stoffes
nicht nachgewiesen ist.
Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten (Asbest-
platte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm vom zu schüt-
zenden brennbaren Material befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende (auf
dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und zwar
auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um 300 mm.
Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Materi-
alien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
Der Sicherheitsabstand muß auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe des
Kessels eingehalten werden.
Befindet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer nichtbrenn-
baren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der Aschkastentür und der Tür
für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten beträgt der Vorsprung minde-
stens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können alle Materialien verwendet werden, die
die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tabelle Nr. 1
Brennbarkeitsklasse von au-
materialien und Bauproduk-
ten
A - nichtbrennbar
B - nicht leicht brennbar
C1 - schwer brennbar
C2 - mittel brennbar
C3 - leicht brennbar
HINWEIS - Unter Umständen, die zur Gefahr des vorübergehenden Entstehens von brennbaren
Gasen oder Dämpfen führen und bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brand- oder Explosions-
gefahr (zum Beispiel beim Kleben von Linoleum, PVC usw.) entstehen kann, ist der Kessel recht-
zeitig vor dem Entstehen der entsprechenden Gefahr außer Betrieb zu nehmen. Auf den Kesseln
und bis zu einem Abstand, der kleiner als der Sicherheitsabstand ist, dürfen keine Gegenstände aus
brennbaren Materialien abgelegt werden.
Bedienungsanleitung - DE
Baumaterialien und Bauprodukte, die in die Brennbarkeitsklasse
eingegliedert werden
Granit, Sandstein, Betonarten, Ziegel, Keramikfliesen, Putz, Brand-
schutzputz usw.
Akumin, Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz,
Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz, Sirkolith,
Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Nadelbaumholz (Kiefer, Lärche, Fichte), Spanholz und Korkplatten,
Gummifußböden (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Pinwandmaterial, Sololak, Sololith), Zellulosemateri-
alien, Polyurethan, Polystyren, Polyethylen, erleichtertes PVC
www.atmos.cz
15-DE

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