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Sicherheit; Allgemeine Sicherheitshinweise; Nicht-Bestimmungsgemäße Verwendung - ABB LLT100 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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LLT
Laser-Füllstand-Messumformer

2 Sicherheit

2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

Das Kapitel „Sicherheit" enthält einen Überblick über die beim
Betrieb des Geräts zu beachtenden Sicherheitshinweise.
Das Gerät wurde nach dem aktuellen Stand der Technik ausgelegt
und gebaut und ist betriebssicher. Nach sorgfältiger Prüfung hat
es das Werk in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand
verlassen. Um das Gerät über die Betriebszeit in diesem Zustand
zu erhalten, müssen die Angaben im vorliegenden Handbuch
sowie in der dazugehörigen Dokumentation und den Zulassungen
beachtet und befolgt werden.
Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen sind beim Betrieb
des Gerätes strikt einzuhalten. Über die allgemeinen Hinweise
hinaus
enthalten
die
einzelnen
Verfahrensbeschreibungen oder Handlungsanweisungen, die mit
konkreten Sicherheitshinweisen versehen sind.
Nur durch strikte Beachtung aller Sicherheitshinweise können
Gefahren für das Personal bzw. die Umwelt minimiert werden
Dieses Handbuch bietet nur einen allgemeinen Überblick und
beinhaltet nicht sämtliche Detailinformationen zu allen Varianten
des Produkts und alle Szenarien, die bei der Aufstellung, dem
Betrieb oder der Wartung auftreten können.
Sollten weitere Informationen erforderlich sein oder sich besondere
Probleme ergeben, die in der Betriebsanleitung nicht ausführlich
behandelt werden, wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Darüber hinaus weist ABB ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt
dieses Handbuchs nicht Teil einer früheren oder bestehenden
Vereinbarung, Zusage oder eines Rechtsverhältnisses ist oder
diese ergänzt.
Sämtliche Verpflichtungen seitens ABB ergeben sich aus dem
jeweiligen Kaufvertrag, der auch die vollständige und verbindliche
Gewährleistungsregelung enthält. Die vertraglich vereinbarten
Gewährleistungsbestimmungen werden durch die Ausführungen
im vorliegenden Handbuch in keiner Weise eingeschränkt oder
erweitert.
6 OI/LLT-DE Rev. B | Betriebsanleitung
Kapitel
des
Handbuchs
GEFAHR – Schwere Verletzungen/Lebensgefahr
Für die Montage, den elektrischen Anschluss, die
Inbetriebnahme und die Wartung des LLT100 ist
nur
entsprechend
Fachpersonal einzusetzen. Qualifiziertes Personal sind
Personen, die mit der Montage, dem elektrischen
Anschluss, der Inbetriebnahme und dem Betrieb des
LLT100 oder vergleichbarer Geräte vertraut sind und über
die für diese Tätigkeiten erforderlichen Qualifikationen
verfügen, wie z. B.:
– Ausbildung oder Unterweisung bzw. Berechtigung,
Geräte/Systeme gemäß den geltenden Richtlinien
der Sicherheitstechnik für elektrische Stromkreise,
Hochdruckanwendungen und aggressive Medien zu
betreiben und zu warten.
– Ausbildung oder Unterweisung
Gebrauch von angemessener Sicherheitsausrüstung
gemäß den geltende Richtlinien der Sicherheitstechnik
und den einschlägigen nationalen Vorschriften (z. B.
NEC in den USA, National Building Code).
ABB weist darauf hin, dass für den elektrischen
Anschluss ausreichend isoliertes Werkzeug gemäß
nationalen Normen, z. B. DIN EN 60900, zu nutzen
Da der LLT100 in eine Sicherheitskette eingebunden sein
kann, empfiehlt ABB, das Gerät bei Defekt unverzüglich
auszutauschen. Beim Einsatz im Ex-Bereich dürfen nur
Werkzeuge gemäß Explosionsschutz Ex n, nichtfunkend
verwendet werden.
Zu
beachten
sind
darüber
Sicherheitsvorschriften für die Installation und den Betrieb
elektrischer Anlagen sowie die geltenden Verordnungen und
Richtlinien zum Explosionsschutz.
WARNUNG - Verletzungsgefahr
Das Gerät kann unter hohem Druck sowie mit
aggressiven Medien betrieben werden. Daher können
bei unsachgemäßem Umgang mit diesem Gerät schwere
Verletzungen
und/oder
verursacht werden.
2.2 Nicht-bestimmungsgemäße Verwendung
Die
folgenden
Verwendungen
bestimmungsgemäß und somit unzulässig (Liste nicht vollständig):
– Nutzung als Steighilfe, z. B. zu Montagezwecken.
– Einsatz als Halterung für externe Lasten, z. B. als
Rohrleitungshalterung.
qualifiziertes
und
autorisiertes
in Pflege und
hinaus
die
einschlägigen
erhebliche
Sachschäden
des
Geräts
sind
ist.
nicht

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