3.9
Prüfkessel
Die Brenner-Kessel Kombination stellt keine Probleme, wenn der
Kessel EG-zertifiziert ist und die Abmessungen seiner
Brennkammer denen im Diagramm (Abb. 4) nahe kommen.
Wenn der Brenner stattdessen an einem Kessel ohne EG-
Zulassung und/oder mit deutlich kleineren Abmessungen der
Brennkammer als denen im Diagramm angegebenen angebracht
werden muss, sind die Hersteller zu befragen.
Technische Beschreibung des Brenners
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Die Regelbereiche wurden an speziellen Prüfkesseln
entsprechend der Norm EN 676 ermittelt.
In der Abb. 4 werden Durchmesser und Länge der
Prüfbrennkammer angegeben.
Beispiel:
Leistung 5000 kW - Durchmesser 100 cm - Länge 5 m
D
20057548
Abb. 4
20210920