Sicherheitshinweise
Schutz im Bereich vor der
Feuerraumöffnung
Der Fußboden 50 cm vor und jeweils
30 cm neben der Feuerraumöffnung
muss aus nicht brennbarem Material
bestehen oder eine nicht-brennbare
Aufl age besitzen (Vorgabe gem. FeuVO).
30 cm
30 cm
In dem Bereich vor und neben der
Feuerraumöffnung dürfen sich keine
brennbaren Gegenstände befi nden, vor
allem auch kein Brennstoff gelagert oder
ca. 83 cm
abgestellt werden.
Abb. 1.2 Nicht brennbarer Belag vor und neben der Feuerraumöffnung
Ein ausreichender nicht brennbarer
Bereich vor und neben der Feuertür Ihres Kaminofens ist auch bereits für die Abnahme der Feuerstätte durch
den zuständigen Schornsteinfeger unerlässlich.
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