Aufstellen und Erstinbetriebnahme
Bei Mehrfachbelegung soll das Abgasrohr (Verbindungsstück) der Festbrennstofffeuerstätte eine
senkrechte Anlaufstrecke von mind. 1 m besitzen, bevor es in den Schornstein geführt wird - bei einer
Gemischtbelegung mit Feuerstätten für fl üssige Brennstoffe ist eine entsprechende Anlaufstrecke
zwingend erforderlich.
Dem Schornstein darf nicht unbeabsichtigt Falschluft zuströmen. Rohrverbindungen, Reinigungsöff-
nungen und Schornsteinanschlüsse sind ausreichend und dauerhaft dicht herzustellen, alle Reinigungs-
öffnungen in den Abgasrohren und im Schornstein müssen funktionstüchtig und dicht geschlossen
sein!
Die geforderten bzw. vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und brennbaren Bauteilen
müssen eingehalten sein.
Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Geschoss erfolgen, in dem auch die Feuerstätte
aufgestellt ist. Das Abgasrohr darf nicht in andere Geschosse oder andere Wohneinheiten / Nutzungs-
einheiten geführt werden. Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht durch Decken geführt werden.
Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht in Decken, in Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen
angeordnet sein.
Für Anforderungen an den Schornstein siehe auch „2.3 Anforderungen an den Schornstein" auf Seite 13.
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