Sicherheitshinweise
Schutz im Bereich vor der Feuerraumöffnung
Der Fußboden vor und neben der Feuerraumöffnung des Kaminofens muss aus nicht brennbarem Material
bestehen oder eine nicht-brennbare Aufl age besitzen (Vorgabe gem. FeuVO)
In dem Bereich vor und
neben der Feuerraumöffnung
dürfen sich keine brennbaren
30 cm
30 cm
Gegenstände befi nden, vor
mind. ca. 33 cm
allem auch kein Brennstoff
mind. ca. 52 cm
gelagert oder abgestellt
werden.
Ein ausreichend großer
mind. ca. 95 cm
nicht brennbarer Bereich
vor und neben der Feuertür
Abb. 1.4 Nicht brennbarer Belag vor der Feuerraumöffnung
Ihres Kaminofens ist auch
bereits für die Abnahme der
Feuerstätte durch den zuständigen Schornsteinfeger unerlässlich.
Schutz der Aufstellfl äche
Unter dem Kaminofen ist kein besonderer Schutz des Boden zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Geeignete Aufstellfl äche
Die statischen Eigenschaften der Aufstellfl äche müssen ausreichend dimensioniert und geeignet sein. Bei
Bedarf müssen geeignete Maßnahmen zur Lastenverteilung getroffen werden.
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