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Sicherheit
Dieser Abschnitt der Betriebsanleitung gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Sicher-
heitsaspekte für einen optimalen Schutz des Bedienpersonals sowie für den sicheren und störungs-
freien Betrieb.
Bei einer Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten Handlungsanweisungen und Sicherheits-
hinweise können erhebliche Gefahren entstehen.
WARNUNG!
Gefahr bei Betrieb von Geräten mit verschiedenen Betriebsdrücken!
Es dürfen keine Pumpenaggregate mit einem höheren Betriebsdruck verwendet
werden, als für das Rettungsgerät selbst vorgesehen ist (erkennbar am Typenschild
und in der Bedienungsanleitung).
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hebegeräte in dieser Anleitung sind ausschließlich für die hier beschriebenen bestimmungsge-
mäßen Verwendungszwecke konzipiert und getestet. Alle anderen Tätigkeiten sind grundsätzlich
untersagt.
Büffel (B 10)
Der Büffel ist ein Kleinhebezeug zum Anheben und Bewegen von Lasten. Seine leichte Handhabung und
große Hubkraft ermöglichen ihm ein breites Einsatzgebiet bei Feuerwehren und anderen Hilfsorganisa-
tionen, in der Industrie und im Bau.
Hebesatz (H 1, H 2)
Der Hebesatz wird zum Anheben, Wegdrücken und Versetzen von Lasten eingesetzt. Die kompakte Bau-
weise, die hohen zu erzielenden Kräfte und flexible Ansatzpunkte machen diese Zylinder zu universell
einsetzbaren Hilfsmitteln für vielfältige Einsatzgebiete.
Lastenheber (SB H 15-255) und Steuerungseinheit (MSE 15-255)
Der Lastenheber ist als Ein-Mann-Gerät konzipiert und darf daher auch nur von einer Person bedient
werden. Das Gerät dient ausschließlich zum Anheben von beweglichen Lasten.
Mini-Spreizer (SP 1)
Der Mini-Spreizer ist eine Ergänzung zum Hebesatz und dient zum Heben von Lasten, Maschinen usw.
Er ist einfachwirkend und wird mit einer Handpumpe betrieben.
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WARNUNG!
Gefahr durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder an-
dersartige Benutzung der Geräte kann zu gefährlichen Situationen führen! Deshalb
unbedingt:
•
Die Geräte nur zu den oben genannten Verwendungszwecken benutzen.
•
Alle weiteren Angaben zum sachgerechten Gebrauch in den jeweiligen Kapiteln
beachten.
2.2
Verantwortung des Betreibers
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den Einsatzbereich
der Geräte gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
•
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die spezielle Arbe-
itsbedingungen am Einsatzort der Geräte ergeben.
•
Der Betreiber muss die Zuständigkeit für Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung ein-
deutig regeln und festlegen.
•
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Gerät umgehen, die
Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben.
•
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren
im Umgang mit den Geräten informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Geräte stets in technisch einwad-freiem
Zustand sind. Daher gilt Folgendes:
•
Nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, ist eine Sichtprüfung der Geräte
durch eine unterwiesene Person erforderlich (nach DGUV Grundsatz 305-002 bzw. länderspezi-
fische Richtlinien).
•
Alle drei Jahre oder bei Zweifeln an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Geräte, ist zusätzlich
eine Funktions- und Belastungsprüfung durch-zuführen (nach DGUV Grundsatz 305-002 bzw.
länderspezifische Richtlinien).
SICHERHEIT