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Allgemeines
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Wartung
Die regelmäßige Inspektion und Wartung der HPSU compact senkt den Energieverbrauch und garantiert eine lange Lebensdauer
sowie den störungsfreien Betrieb.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 Artikel 3 müssen Betreiber (bzw. Eigentümer) ihre ortsfesten Kälteanlagen regel-
mäßig warten, auf Dichtheit überprüfen und eventuelle Undichtigkeiten innerhalb kürzester Zeit beseitigen lassen.
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältekreislauf müssen im Betriebshandbuch dokumentiert werden. Diese Pflicht ergibt
sich aus der am 14. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über fluorierte Treibhausgase.
Für ROTEX Wärmepumpensysteme ergeben sich für den Betreiber folgende Pflichten:
• Bei einer Gesamtfüllmenge der Anlage mit Kältemittel von 3 kg – 30 kg bzw. ab 6 kg in hermetischen Anlagen:
• Dokumentationspflicht (Wartung und Dichtheitsprüfung) im Betriebshandbuch unter Angabe von Art und Menge eingesetzter
oder rückgewonnener Kältemittel, sowie die angewandte Prüfmethode (nach EG Nr. 1516/2007), die der Betreiber nach ihrer
Erstellung mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen hat.
• Verantwortung der Betreiber von Anlagen für die Rückgewinnung von F-Gasen durch zertifiziertes Personal.
BA ROTEX HPSU compact 308 - 02/2012
Die Inspektion und Wartung durch autorisierte und geschulte Heizungs- und Kälte-Klima-Fachkräfte einmal
jährlich und möglichst vor der Heizperiode durchführen. Somit können Störungen während der Heizperiode
ausgeschlossen werden.
Zur Gewährleistung der regelmäßigen Inspektion und Wartung empfiehlt ROTEX, einen Inspektions- und
Wartungsvertrag abzuschließen.
Bei einer Gesamtfüllmenge der Anlage mit Kältemittel unter 3 kg besteht keine europäische gesetzliche
Festlegung von Kontrollfristen. ROTEX empfiehlt dennoch den Abschluss eines Wartungsvertrags und die
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten im Betriebshandbuch zur Wahrung der Garantieansprüche.
Kontrollen durch zertifiziertes Personal in Abständen von höchstens 12 Monaten.
Zertifiziert sind Personen, welche für Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen (Wärmepumpen) und Klimaanlagen
einen Sachkundenachweis für den europäischen Raum nach der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 besitzen.
– Bis 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkundenachweis der Kategorie 2
– Ab 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkundenachweis der Kategorie 1
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