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Allgemeines Gewährleistung Und Haftung; Gewährleistung Und Haftung - Moog Axp Benutzerinformation

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Moog Benutzerinformation Axialkolbenpumpe
1.5
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese stehen dem Abnehmer spätestens seit
Vertragsabschluss zur Verfügung.
Unter anderem sind Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden ausgeschlos-
sen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• Ausführung der Arbeiten mit und an der Axialkolbenpumpe oder Umgang mit der Axialkolbenpumpe
durch nicht qualifizierte Anwender
-Kap. "2.2.2-Personalauswahl und -qualifikation", Seite 10
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
-Kap. "2.1-Bestimmungsgemäße Verwendung", Seite 9
• Nicht sicherheitsgerechter Umgang
-Kap. "2.2.1-Sicherheitsgerechter Umgang", Seite 10
• Unterlassung der für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
-Kap. "2.2.4-Arbeitsschutz", Seite 11
• Nichtbeachtung dieser Benutzerinformation oder der für den jeweiligen Anwendungsfall relevanten er-
gänzenden Dokumentationen
• Nichtbeachtung der für den jeweiligen Anwendungsfall relevanten Sicherheitsnormen des Herstellers
und des Betreibers der Maschinenanlage
• Nichtbeachtung der relevanten, national und international geltenden Vorschriften, Normen und Richtli-
nien (wie z. B. EU-Maschinenrichtlinie und Vorschriften der Berufsgenossenschaft, des TÜV oder des
VDE) in der jeweils gültigen Fassung bei Auslegung, Aufbau und Betrieb der Maschinenanlage mit allen in-
stallierten Komponenten
• Fehlen einer geeigneten Sicherheitseinrichtung zur Begrenzung des Drucks in den hydraulischen An-
schlüssen
-Kap. "2.3.2.1-Sicherheitseinrichtung zur Druckbegrenzung", Seite 12
• Verwendung der Axialkolbenpumpe in technisch nicht einwandfreiem oder nicht betriebssicherem Zu-
stand
• Nicht autorisierte oder unsachgemäß durchgeführte bauliche Veränderungen, Reparaturen oder War-
tungsarbeiten
-Kap. "2.2.3-Bauliche Veränderungen", Seite 11
-Kap. "8-Wartung und Instandhaltung", Seite 42
• Nichteinhaltung der Inspektions- und Wartungsvorschriften des Herstellers und des Betreibers der Ma-
schinenanlage
• Nichteinhaltung der technischen Daten beim Lagern, Transportieren, Montieren, Demontieren, Anschlie-
ßen, Inbetriebnehmen, Konfigurieren, Betreiben, Reinigen, Warten oder Beheben eventueller Störungen,
insbesondere auch der Umgebungsbedingungen sowie der Daten der eingesetzten Hydraulikflüssigkeit
-Kap. "4-Technische Daten", Seite 19
• Unsachgemäßes Lagern, Transportieren, Montieren, Demontieren, Anschließen, Inbetriebnehmen, Konfi-
gurieren, Betreiben, Reinigen, Warten, Beheben eventueller Störungen oder Entsorgen
• Verwendung von ungeeignetem oder fehlerhaftem Zubehör bzw. ungeeigneten oder fehlerhaften Ersatz-
teilen
-Kap. "10-Ersatzteile, Zubehör, Reparaturen", Seite 47
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung oder höhere Gewalt
Rev. A, Oktober 2025
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