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Bestimmungsgemäße Verwendung - Still Rcd40 Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis
Einführung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Flurförderzeug darf nur bestimmungsge-
mäß verwendet werden.
Das Flurförderzeug dient zum Bewegen und
Heben der auf dem Tragfähigkeitsschild ange-
gebenen Lasten unter Beachtung der Anwei-
sungen, die diese Betriebsanleitung enthält.
Beschädigungen, Mängel
Beschädigungen oder sonstige Mängel am
Flurförderzeug oder am Anbaugerät sind so-
fort der Aufsichtsperson zu melden. Flurför-
derzeuge und Anbaugeräte, die nicht betriebs-
sicher sind, dürfen bis zu ihrer ordnungsgemä-
ßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Sicherheitseinrichtungen und -schalter dürfen
nicht entfernt oder unwirksam gemacht wer-
den. Fest vorgegebene Einstellwerte dürfen
nur mit Zustimmung des Herstellers verändert
werden.
Gefahrenbereich
Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem
Personen durch Bewegungen des Flurförder-
zeugs, seiner Arbeitseinrichtungen, seiner
Lastaufnahmemittel (z. B. Anbaugeräte) oder
des Ladeguts gefährdet sind. Hierzu gehört
auch der Bereich, der durch herabfallendes
Ladegut oder eine absinkende oder herabfal-
lende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
Im Gefahrenbereich eines Flurförderzeugs
dürfen sich keine Personen aufhalten.
Arbeitsbereich
Es dürfen nur die vom Betreiber oder dessen
Beauftragten für den Verkehr freigegebenen
Wege befahren werden. Die Verkehrswege
müssen frei von Hindernissen sein. Lasten
dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen
abgestellt und gelagert werden.
Fahrwege
Fahrwege müssen ausreichend befestigt,
eben und frei von Gegenständen sein. Ab-
flusskanäle, Bahnübergänge und Ähnliches
Bestimmungsgemäße Verwendung
müssen so ausgeglichen und, wenn erforder-
lich, mit Rampen versehen sein, dass sie
möglichst stoßfrei überfahren werden können.
Flurförderzeuge dürfen nur auf Fahrwegen
eingesetzt werden, die keine zu engen Kur-
ven, keine zu großen Neigungen und keine
zu schmalen oder zu niedrigen Durchfahrten
haben.
Steigungen oder Gefälle dürfen die in der Be-
triebsanleitung genannten Werte nicht über-
schreiten und müssen eine ausreichend raue
Oberfläche haben. Am oberen und unteren
Ende sollen ebene und gleichmäßig verlaufen-
de Übergänge verhindern, dass die Last auf
dem Boden aufsetzt oder Beschädigungen am
Fahrgestell auftreten.
Die zulässige Flächen- und Punktbelastung
der Fahrwege darf nicht überschritten werden.
Zwischen den höchsten Teilen des Flurförder-
zeugs oder der Last und festen Teilen der
Umgebung muss ein ausreichender Abstand
vorhanden sein.
Im EU-Raum ist die Richtlinie 89/654/EWG
(Mindestvorschriften für Sicherheit und Ge-
sundheitsschutz in Arbeitsstätten) in der je-
weils aktuellen Fassung einzuhalten. Für den
nicht EU-Raum gelten die jeweiligen nationa-
len Vorschriften.
Gefahrstellen an Fahrwegen müssen abgesi-
chert sein oder durch die im Straßenverkehr
üblichen Schilder und ggf. durch zusätzliche
Warnschilder gekennzeichnet werden.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßen-
verkehr müssen die nationalen Vorschriften
für Fahrer und Flurförderzeug beachtet wer-
den. Bei winterlichen Straßenverhältnissen
landesspezifische Einschränkungen beachten.
Brandschutz
Der Betreiber muss für den entsprechenden
Einsatzfall des Flurförderzeugs für ausreich-
enden Brandschutz in der Umgebung des
Flurförderzeugs sorgen. Je nach Einsatzfall
ist ein zusätzlicher Brandschutz am Flurförder-
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Diese Anleitung auch für:

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