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Lasten transportieren
– Bergab nicht schneller fahren, als der Stap-
ler bei derselben Steigung bergauf fahren
kann.
– Die maximal zulässige Geschwindigkeit ggf.
mit einer Probefahrt bergauf ermitteln.
Das Befahren von längeren Gefällen und
Steigungen über 15 % ist aufgrund der vor-
geschriebenen Mindestabbremsung und der
Standsicherheitswerte nicht zugelassen!
– Vor dem Befahren von Gefällen und Steig-
ungen über 15 % Rücksprache mit dem au-
torisierten Service halten.
Das Einlagern und Auslagern von Lasten im
Gefälle und auf Steigungen ist verboten!
– Lasten stets auf einer horizontalen Ebene
einlagern oder auslagern.
Befahren von Überladebrücken
GEFAHR
Unfallgefahr durch Abstürzen des Staplers!
Bei Lenkbewegungen kann das Heck von der Lade-
brücke in Richtung Kante ausscheren. Dadurch kann
der Stapler abstürzen.
Eine Verständigung zwischen LKW-Fahrer und Stap-
ler-Fahrer über den Abfahrzeitpunkt des LKW ist not-
wendig.
– Vor dem Überfahren einer Überladebrücke verge-
wissern, dass diese ordnungsgemäß angebracht
und gesichert ist und eine ausreichende Tragfä-
higkeit (u. a. LKW, Brücke) hat.
– Ladebrücke langsam und vorsichtig befahren.
– Überzeugen, dass das zu befahrende Fahrzeug
ausreichend gegen Verschieben gesichert und für
die Belastung durch den Stapler geeignet ist.
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Bedienung
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