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Sicherheitshinweise für Inspektions- und Wartungsarbeiten
Sicherheitshinweise für Inspektions- und Wartungsarbeiten
Das Flurförderzeug bleibt nur dann stets in
einsatzbereitem Zustand, wenn die Wartungs-
und Kontrollarbeiten gemäß den Angaben
der Betriebsanleitung regelmäßig durchgeführt
werden.
Die Instandhaltung darf nur durch befähigte
Personen vorgenommen werden. Die Durch-
führung dieser Arbeiten können im Rahmen
einer Wartungsvereinbarung mit Ihrem Ser-
vice-Partner abgestimmt werden.
Bei allen Wartungsarbeiten ist das Flurförder-
zeug auf einer ebenen Fläche abzustellen und
gegen Wegrollen zu sichern.
Das Flurförderzeug ist komplett abzuschalten,
der Batteriestecker und der Schaltschlüssel
sind abzuziehen.
Für Arbeiten bei hochgefahrenem Gabelträger
und/oder Hubgerüst sind diese gegen unbeab-
sichtigtes Absinken zu sichern.
Bei allen Arbeiten im vorderen Bereich des
Staplers ist das Hubgerüst gegen Zurücknei-
gen zu sichern.
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen
keine Änderungen, insbesondere An- und Um-
bauten, an Ihrem Flurförderzeug vorgenom-
men werden.
Nach allen Instandhaltungsarbeiten ist mit
dem Flurförderzeug eine Funktionsprüfung
und ein Probelauf durchzuführen.
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Eventuell angebaute Seitentüren können während
den Wartungsarbeiten zufallen und Personen ein-
klemmen.
Deshalb sind während der Instandhaltung beide Tü-
ren zu öffnen und gegen Zufallen zu sichern.
Das Flurförderzeug muss immer ordnungsgemäß be-
schildert sein.
Fehlende oder beschädigte Typen- und/oder Klebe-
schilder müssen ersetzt werden. Lage und Bestell-
Nr. siehe ET-Katalog.
Umgang mit Betriebsstoffen beachten.
Wartungsintervalle
Die Inspektions-und Wartungsintervalle sind
abhängig von den Betriebs- und Einsatzver-
hältnissen des Flurförderzeugs.
Beim Betrieb unter extremen Bedingungen
(z. B. Hitze, Kälte oder Staubbelastung) müs-
sen die Wartungsintervalle reduziert werden.
Wenden Sie sich an Ihren Service-Partner.
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