Für den Installateur
10.6
Heizungswasser
VORSICHT Sachschaden
Die chemische Zusammensetzung des Heizungswassers muss den regionalen Gesetzen, Verordnungen,
Richtlinien und Normen entsprechen z.B. ÖNORM H 5195, VDI 2035, SWKI BT 102-01.
Gültig für Österreich (Auszug aus der ÖNORM H 5195):
a) Laut ÖNORM H 5195 ist eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers von einem Heizungsfachmann alle 2
Jahre erforderlich, um Korrosionsschäden und Ablagerungen in der Heizungsanlage zu vermeiden.
b) Vor dem Anschluss des Kessels sind die Rohrleitungen und Heizkörper gründlich zu spülen.
c) Um den Heizkessel vor Schmutz aus der Heizungsanlage zu schützen, ist bei Alt- bzw. bestehenden Anlagen der Ein-
bau eines Schmutzfängers mit Wartungshähnen im Heizungsrücklauf erforderlich.
d) Können in der Heizungsanlage Sauerstoffdiffusion bzw. Schlammbildung nicht ausgeschlossen werden, muss eine
Systemtrennung mittels Wärmetauscher durchgeführt werden.
e) Beim Einsatz von Frostschutzmittel ist ein Mindestanteil von 25 % Frostschutzmittel sicherzustellen, da sonst der
Korrosionsschutz für den Heizkessel nicht gewährleistet ist.
10.7
Wasserseitiger Widerstand (Druckverlust)
60
50
40
30
20
10
0
0
Diagramm 1 Wasserseitiger Widerstand
1000
2000
BioWIN 382–632
3000
4000
Durchfluß (l/h)
13
5000
6000