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Außerbetriebnahme; Vorübergehende Stilllegung; Heizungsanlage Entleeren; Endgültige Stilllegung Und Entsorgung - Rotex A1 B0 20i Installations- Und Wartungsanleitung

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Außerbetriebnahme
10.1 Vorübergehende Stilllegung
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Außerbetriebnahme
Wenn längere Zeit keine Heizung und keine Warmwasserversorgung benötigt wird, kann der Öl-Brennwertkessel vorübergehend
stillgelegt werden. ROTEX empfiehlt jedoch, die Anlage in den Stand-By-Betrieb (siehe Dokumentation „ROTEX-Regelung") zu
versetzen. Die Heizungsanlage ist dann frostgeschützt, die Pumpen- und Ventilschutzfunktionen sind aktiv.
Wenn bei Frostgefahr die Öl- und Stromversorgung nicht gewährleistet werden kann, müssen
– der Öl-Brennwertkessel entleert werden,
– die Kondensataufbereitung entleert werden,
– geeignete Frostschutzmaßnahmen für die angeschlossene Heizungsanlage und Warmwasserspeicher getroffen werden
(z. B. Entleerung).

Heizungsanlage entleeren

• Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
• Absperrventil am Ölfilter schließen.
• Wasserinhalt der gesamten Anlage an der Füll- und Entleerungsarmatur (KFE-Hahn) ablassen.
10.2 Endgültige Stilllegung und Entsorgung
Zur endgültigen Stilllegung den Öl-Brennwertkessel
• außer Betrieb nehmen,
• von allen elektrischen, Öl- und Wasseranschlüssen trennen,
• fachgerecht entsorgen.
Hinweise zur Entsorgung
Die ROTEX Öl-Brennwertkessel sind umweltfreundlich aufgebaut. Bei der Entsorgung fallen nur Abfälle an, die entweder der stoff-
lichen Wiederverwertung oder der thermischen Verwertung zugeführt werden können. Die verwendeten Materialien können
sortenrein getrennt werden.
FA ROTEX A1 BO Inline - 03/2007
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VORSICHT!
Stillgelegte Heizungsanlage kann bei Frost einfrieren und dadurch beschädigt werden.
• Stillgelegte Heizungsanlage bei Frostgefahr entleeren.
• Bei nicht entleerter Heizungsanlage muss bei Frostgefahr die Öl- und Stromversorgung sichergestellt und
der Hauptschalter eingeschaltet bleiben.
ROTEX hat durch den umweltfreundlichen Aufbau des Öl-Brennwertkessels die Voraussetzungen für eine umwelt-
gerechte Entsorgung geschaffen. Die fachgerechte und den jeweiligen nationalen Bestimmungen des Einsatzlan-
des entsprechende Entsorgung liegt in der Verantwortung des Betreibers.

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