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Außerbetriebnahme; Vorübergehende Stilllegung; Heizungsanlage Entleeren; Endgültige Stilllegung Und Entsorgung - Rotex A1 BO 15-e Installations- Und Wartungsanleitung

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Außerbetriebnahme
11 Außerbetriebnahme
11.1 Vorübergehende Stilllegung
VORSICHT!
Die stillgelegte Heizungsanlage kann bei Frost
einfrieren und dadurch beschädigt werden.
Stillgelegte Heizungsanlage bei Frostgefahr
entleeren.
Bei nicht entleerter Heizungsanlage muss bei
Frostgefahr die Öl- und Stromversorgung sicher-
gestellt und der Hauptschalter eingeschaltet
bleiben.
Wenn längere Zeit keine Heizung und keine Warmwasserver-
sorgung benötigt wird, kann der ROTEX A1 BO vorübergehend
stillgelegt werden. ROTEX empfiehlt jedoch, die Anlage in den
Stand-by-Betrieb (siehe Dokumentation „ROTEX-Regelung
RoCon BF") zu versetzen. Die Heizungsanlage ist dann frostge-
schützt, die Pumpen- und Ventilschutzfunktionen sind aktiv.
Wenn bei Frostgefahr die Öl- und Stromversorgung nicht
gewährleistet werden kann, müssen
– der ROTEX A1 BO entleert werden,
– die Kondensatbox entleert werden,
– geeignete Frostschutzmaßnahmen für die angeschlossene
Heizungsanlage und Warmwasserspeicher getroffen werden
(z. B. Entleerung).

Heizungsanlage entleeren

Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten
sichern.
Absperrventil am Ölfilter schließen.
Wasserinhalt der gesamten Anlage an der Füll- und Entlee-
rungsarmatur (KFE-Hahn) ablassen.
11.2 Endgültige Stilllegung und Entsorgung
Zur endgültigen Stilllegung den ROTEX A1 BO
außer Betrieb nehmen,
von allen elektrischen, Öl- und Wasseranschlüssen trennen,
fachgerecht entsorgen.
Hinweise zur Entsorgung
Der ROTEX A1 BO ist umweltfreundlich aufgebaut. Bei der Ent-
sorgung fallen nur Abfälle an, die entweder der stofflichen Wie-
derverwertung oder der thermischen Verwertung zugeführt
werden können. Die verwendeten Materialien können sortenrein
getrennt werden.
ROTEX hat durch den umweltfreundlichen Aufbau des
ROTEX A1 BO die Voraussetzungen für eine umwelt-
gerechte Entsorgung geschaffen. Die fachgerechte
und den jeweiligen nationalen Bestimmungen des Ein-
satzlandes entsprechende Entsorgung liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
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FA ROTEX A1 BOe - 03/2013

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Diese Anleitung auch für:

A1 bo 27-eA1 bo 20-eA1 bo 34-e

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