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Pflichten Des Anlagenbetreibers - NMT SPK PLUS Montage- Und Bedienungsanleitung

Scheitholz-kohle heizkessel
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Pflichten des Anlagenbetreibers

Der Betreiber ist aufgefordert:
- die Anlage immer in sachgemäßem Zustand zu betreiben,
- keine Veränderung oder Manipulation der Anlage durchzuführen oder zuzulassen,
- vor der Inbetriebnahme der Anlage die Bedienungsanleitung zu lesen
- die Funktion der Anlage insgesamt prüfen zu lassen,
- eine Wartung der Anlage durchführen zu lassen
Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb sind:
- regelmäßige Reinigung des Kessels
- gute Brennstoffqualität
- stimmender Schornsteinzug
- ausreichende Frischluftzufuhr von mindestens 5cm²/kW im Aufstellraum
- eingebauter Zugbegrenzer
Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch die Installationsfirma der Anlage (Fachbetrieb für
Heizungsbau) oder einen von ihm beauftragten Sachkundigen nach §24c, Abs. 1 der GewO
zu erfolgen.
Dabei ist der ordnungsgemäße Einbau aller Anlagenkomponenten sowie die richtige
Einstellung und Funktion sämtlicher Regel- und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen. Es
wird empfohlen, dem Betreiber hierüber eine Bescheinigung auszustellen (bei Anlagen nach
DIN 4751 Teil 2 vorgeschrieben).
Außerdem hat der Hersteller einer Wärmeerzeugungsanlage für diese eine Einbau- und
Betriebsanleitung mit Wartungshinweise anzufertigen und dem Betreiber auszuhändigen. Im
Zuge der Übergabe an den Betreiber ist diesem oder einer entsprechend mit den Aufgaben
betreuten Person die Bedienung und Wartung der Kesselanlage einschließlich aller
Zusatzeinrichtungen eingehend zu erklären.
Insbesondere die Funktion der sicherheitstechnischen Ausrüstung und die Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes wie z. B. die jährliche Prüfung der thermischen
Ablaufsicherung sind zu klären.
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