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Allgemeine Informationen Zum Heizkessel; Pflichten Des Anlagenbetreibers - NMT SPK-P 15 Montage- Und Bedienungsanleitung

Pelletheizkessel
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entstandenen Kosten in Rechnung. Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung
erlischt die Garantie. Weitere Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten
aller Art, gehen zu Lasten des Käufers.
Für den Kundendienst am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist die Montagefirma
zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist diese Einbau- und Betriebsanleitung dem
Betreiber auszuhändigen.
2. Allgemeine Information zum Heizkessel
Prüfung
Die Pellet Kessel SPK-P entsprechen den Anforderungen der DIN EN 303-5.
Die Pellet Kessel SPK-P sind als Wärmeerzeuger für Warmwasser- Heizungsanlagen mit
zulässigen Vorlauftemperaturen bis 95 °C geeignet und unter Prüfbericht KD 2290 C zugelassen.
Die Pellet Kessel werden in geschlossenen Anlagen nach EN 303-5 eingebaut.
Die Kessel SPK-P sind heiztechnisch geprüft und mit dem CE - Zulassungskennzeichen
versehen.
Die Pellet-/ Kesselanlagen werden als Wärmeerzeuger für Warmwasserheizungen nach DIN EN
303-5 verwendet.

Pflichten des Anlagenbetreibers

Der Betreiber ist aufgefordert:
-
die Anlage immer in sachgemäßem Zustand zu betreiben,
-
keine Veränderung oder Manipulation der Anlage durchzuführen oder zuzulassen,
-
vor der Inbetriebnahme der Anlage die Bedienungsanleitung zu lesen
-
die Funktion der Anlage insgesamt prüfen zu lassen,
-
eine Wartung der Anlage durchführen zu lassen
Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb der Kessel sind:
-
regelmäßige Reinigung von Brenner und Kessel
-
gute Pellet Qualität DIN Plus (wenig Staub)
-
stimmender Kaminzug: 15 PA
Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch die Installationsfirma der Anlage (Fachbetrieb für
Heizungsbau) oder einen von ihm beauftragten Sachkundigen nach §24c, Abs. 1 der GewO zu
erfolgen.
Dabei ist der ordnungsgemäße Einbau aller Anlagenkomponenten sowie die richtige Einstellung
und Funktion sämtlicher Regel- und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen. Es wird empfohlen,
dem Betreiber hierüber eine Bescheinigung auszustellen (bei Anlagen nach DIN 4751 Teil 2
vorgeschrieben).
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Diese Anleitung auch für:

Spk-p 25Spk-p 49

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