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Betrieb Der Anlage; Pflichten Des Anlagenbetreibers; Zulässige Brennstoffe - NMT HVG IVS series Montage- Und Bedienungsanletung

Holzvergaserkessel
Inhaltsverzeichnis

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2. Betrieb der Anlage

Alle Informationen zur Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Kessels werden der
beigelegten Montageanleitung entnommen.

2.1 Pflichten des Anlagenbetreibers

Der Betreiber ist aufgefordert:
-
die Anlage immer in sachgemäßem Zustand zu betreiben,
-
keine Veränderung oder Manipulation der Anlage durchzuführen oder zuzulassen
-
vor der Inbetriebnahme der Anlage die Bedienungsanleitung zu lesen
-
die Funktion der Anlage insgesamt prüfen zu lassen,
-
eine Wartung der Anlage durchführen zu lassen
Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch die Installationsfirma der Anlage (Fachbetrieb für
Heizungsbau) oder durch den NMT-Kundendienst zu erfolgen. Dies ist mittels
Inbetriebnahmeprotokoll zu belegen und dem Hersteller im Garantiefall vorzulegen.
Dabei ist der ordnungsgemäße Einbau aller Anlagenkomponenten sowie die richtige
Einstellung und Funktion sämtlicher Regel- und Sicherheitseinrichtungen zu
überprüfen.
Es wird empfohlen, dem Betreiber hierüber eine Bescheinigung auszustellen (bei Anlagen
nach DIN 4751 Teil 2 vorgeschrieben).
Außerdem hat der Hersteller einer Wärmeerzeugungsanlage für diese eine Einbau- und
Betriebsanleitung mit Wartungshinweise anzufertigen und dem Betreiber auszuhändigen.
Im Zuge der Übergabe an den Betreiber ist diesem oder einer entsprechend mit den
Aufgaben betreuten Person die Bedienung und Wartung der Kesselanlage einschließlich aller
Zusatzeinrichtungen eingehend zu erklären.
Insbesondere die Funktion der sicherheitstechnischen Ausrüstung und die Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes sind zu klären.
Erfolgt die Inbetriebnahme nicht durch die genannten Sachkundigen, erlischt der
Garantieanspruch.
2.2 zulässige Brennstoffe
Im HVG IV darf nur naturbelassenes stückiges Holz in Form von Scheitholz einschließlich
anhaftender Rinde verbrannt werden. Paletten, Bretter, Balken u.ä sind nicht naturbelassen,
d.h. durch die Behandlung mit Anstrichen sowie das Bearbeiten durch sägen, hobeln etc.
verändert sich die Oberflächenstruktur des Holzes und somit das Brennverhalten.
Bei Verwendung anderer Brennstoffe können Schäden am Kessel entstehen, für die weder
Hersteller noch Lieferant haften.
Hinweis: Das Scheitholz muss eine Restfeuchte zwischen 12% und 18% besitzen. Bei Holz mit
geringer Restfeuchte (12%) sind Holzscheite mit großem Durchmesser zu verwenden
(>10cm). Bei Holz mit hoher Restfeuchte (18%) sind Holzscheite mit kleinem Durchmesser zu
verwenden (6-8cm). Verleimtes, lackiertes oder ähnliches Material darf in diesem
Heizkessel keinesfalls verheizt werden!
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