9 Instandhaltung und Umrüs-
tung
Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbei-
ten dürfen nur durch Fachpersonal durchge-
führt werden, das der jeweiligen Aufgabe
entsprechend qualifiziert ist.
Instandhaltungs- und Umrüstarbeiten dürfen
nur an Ventilen durchgeführt werden, die die
nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig er-
füllen:
− Die Nennweite des Ventils ist ≤NPS 4.
− Das Ventil ist ohne Balgteil ausgeführt.
− Das Ventil ist ohne Strömungsteiler aus-
geführt.
− Das Ventil ist ohne Druckentlastung aus-
geführt.
Î Für Instandhaltungs- und Umrüstarbeiten
bei anderen Ventilausführungen After
Sales Service kontaktieren.
Folgende Dokumente werden zusätzlich für
die Instandhaltung des Stellventils benötigt:
− EB für angebauten Antrieb, z. B.:
− u EB 8310-X für pneumatische An-
triebe Typ 3271 und Typ 3277
GEFAHR
!
Berstgefahr bei unsachgemäßem Öffnen
von druckbeaufschlagten Geräten und Bau-
teilen!
Stellventile und Rohrleitungen sind Druckge-
räte, die bei falscher Handhabung bersten
können. Geschossartig herumfliegende Bau-
teile, Bruchstücke und mit Druck freigesetztes
EB 8004-GR
Instandhaltung und Umrüstung
Medium können schwere Verletzungen bis
hin zum Tod verursachen.
Vor Arbeiten an drucktragenden oder druck-
haltenden Bauteilen des Stellventils:
Î Betroffene Anlagenteile und Ventil inklu-
sive Antrieb drucklos setzen. Auch Rest-
energien sind zu entladen.
Î Medium aus betroffenen Anlagenteilen
und Ventil entleeren.
WARNUNG
!
Verbrennungsgefahr durch heiße oder kalte
Bauteile und Rohrleitung!
Ventilbauteile und Rohrleitung können im Be-
trieb sehr heiß oder sehr kalt werden und
bei Berührung zu Verbrennungen führen.
Î Betriebsanweisungen des Anlagenbetrei-
bers beachten.
Im Gefährdungsfall:
Î Bauteile und Rohrleitungen abkühlen
lassen oder erwärmen.
Î Schutzkleidung und Schutzhandschu-
he tragen.
WARNUNG
!
Bei Ventilausführung mit Balgteilabdichtung
besteht Verletzungsgefahr durch unter
Druck stehende Bauteile und austretendes
Medium!
Î Schraube des Prüfanschlusses nicht lö-
sen, während das Ventil druckbeauf-
schlagt ist.
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