KAMINANSCHLUSS
Raumluftunabhängiger Betrieb
(Anlagentyp B23)
Zur Belüftung des Aufstellraums ist es gemäß der Feuerungsverordnung erforderlich, eine
Belüftungsöffnung des Raums ins Freie mit einem Mindestquerschnitt von 150 cm
eine Verbindung zu anderen Räumen vorzusehen, um die Verbrennungsluft zuzuführen.
Um die Geräuschentwicklung der Anlage
auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird
Folgendes empfohlen:
- Installieren Sie den Kessel auf einem
massiven
Sockel
und nicht auf einem Hohlsockel (Bspl.:
Hohlblockstein), der einen Resonanzkörper
darstellen könnte.
- Entkuppeln
Sie
Hydraulikkreis der Anlage, indem Sie
einen Schlauchanschluss am Vorlauf und
Rücklauf vorsehen und indem Sie darauf
achten, dass diese Schlauchanschlüsse
nicht unter Spannung stehen oder gewellt
sind.
- Vergrößern Sie den Durchmesser der
Abgasleitungen
80 mm).
- Trennen Sie den Abgaskreislauf von den
Mauern des Abgaskamins, indem Sie eine
nachgiebige Isolierung zwischen Leitung
und Mauer einziehen. Damit vermeiden Sie
beim Betrieb des Kessels die Übertragung
von unvermeidbaren, auf die Flamme
zurückzuführenden Schwingungen auf die
Mauern der Wohnung.
Messöffnung
Abgasmessungen werden
ausschließlich an der Messöffnung
durchgeführt.
Bei normalem Kesselbetrieb muss
diese Öffnung stets verschlossen sein.
DE
Installation
(Bspl.:
Betonplatte)
den
Kessel
vom
(Mindestdurchmesser
N2 Condens: 664Y5000 • E
B 23
oder
2
L
25