Kaufdatum. Bewahren Sie den
Originalkaufbeleg an einem siche-
ren Ort auf, da dieses Dokument
als Nachweis des Kaufs erfor-
derlich ist.
Alle Schäden oder Mängel, die
bereits zum Zeitpunkt des Kaufs
vorhanden sind, müssen unver-
züglich nach dem Auspacken
des Produkts gemeldet werden.
Sollte das Produkt innerhalb von
3 Jahren ab Kaufdatum einen
Material- oder Herstellungsfehler
aufweisen, werden wir es – nach
unserer Wahl – kostenlos für Sie
reparieren oder ersetzen. Die
Garantiezeit verlängert sich durch
einen stattgegebenen Gewähr-
leistungsanspruch nicht. Dies gilt
auch für ersetzte und reparierte
Teile.
46 DE/AT/CH