KAPITEL 2
2.1.6 GRUNDSÄTZE DES BEFAHRENS VON ÖFFENTLICHEN STRASSEN
• Halten Sie beim Fahren auf öffentlichen Straßen die Verkehrsregeln ein.
• Die Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit der Streumaschine kann diesen
beschädigen und die Verkehrssicherheit gefährden.
• An der Rückwand sollte eine dreieckige Plakette für langsam fahrende Fahrzeuge
angebracht werden.
ABBILDUNG 2.1
(1) Plakette, (2) Plakettenhalter
• Beim Fahren auf öffentlichen Straßen muss die Streumaschine mit einem
zugelassenen oder genehmigten reflektierenden Warndreieck ausgestattet sein.
• Der Schlepper muss mit einem gelben Blinklicht ausgestattet sein während des
Betriebs der Streumaschine.
• Es ist verboten, die Streumaschine ungeschützt zu lassen. Der Schutz besteht
darin, die Feststellbremse zu ziehen und Keile unter ein Rad zu legen, um ein
Wegrollen der Maschine zu verhindern.
Lokalisierung der Plakette für langsam fahrende Fahrzeuge
2.9
Pronar T131