KAPITEL 2
• Muss der Multifunktionsausleger während der Arbeiten angehoben werden, sind
die
geeigneten
Hebevorrichtungen zu verwenden. Nach dem Anheben der Streumaschine sind
zusätzlich stabile und feste Stützen zu verwenden. Es ist verboten Arbeiten unter
der Maschine durchzuführen, wenn diese nur mithilfe der Dreipunkthydraulik
angehoben ist.
• Es ist verboten, die Maschine mit zerbrechlichen Elementen abzustützen (Ziegel,
Lochziegel, Betonsteine).
• Nach Beendigung von Schmierarbeiten muss überschüssiges Schmiermittel
entfernt werden.
• Zur Verringerung der Feuergefährdung ist die Maschine sauber zu halten.
2.1.6 BETRIEB DES MULTIFUNKTIONSAUSLEGERS
• Vor dem Senken oder Anheben des Fahrwerkes des Multifunktionsauslegers
prüfen, ob sich keine unbefugten Personen in der Nähe befinden.
• Vor dem Start des Antriebs des Multifunktionsauslegers den Arbeitskopf in
Arbeitsposition bringen.
• Vor dem Einschalten des Multifunktionsauslegers prüfen, ob sich keine unbefugten
Personen (insbesondere Kinder) oder Tiere im Gefahrenbereich befinden. Der
Bediener der Maschine hat Pflicht, für richtige Sichtbarkeit der Maschine und des
Arbeitsbereichs zu sorgen.
• Die Arbeiten erst dann beginnen, wenn die Nenndrehzahl der Zapfwelle von 1000
U/min erreicht wird. Die Überlastungen der Hydraulikanlage des Auslegers und
plötzliches Einschalten der Zapfwelle sind zu vermeiden.
• Es ist untersagt, bei eingeschaltetem Antrieb der Maschine die Fahrerkabine des
Schleppers zu verlassen.
• Man darf sich im Arbeitsbereich des Multifunktionsauslegers nicht aufhalten.
• Der Arbeitskopf darf beim Rückwärtsfahren nicht benutzt werden. Beim
Rückwärtsfahren muss die Maschine angehoben werden.
zugelassenen
hydraulischen
2.7
PRONAR WWP600 / WWP500
oder
mechanischen