Pronar T131
1.5 TRANSPORT
Die Streumaschine befindet sich beim Verkauf in einem komplett montierten Zustand und
fordert keine Verpackung. Es werden nur die Betriebs- und Wartungsanleitung, das
Anschlusskabel für die Elektroinstallation und eventuelle Elemente der Zusatzausstattung
verpackt. Die Lieferung zum Benutzer erfolgt mithilfe eines Kraftfahrzeugs oder selbstständig
(durch Ankuppeln an Schlepper).
1.5.1 FAHRZEUGTRANSPORT
Das Be- und Entladen der Streumaschine aus dem Lkw sollte über eine Laderampe mit
einem landwirtschaftlichen Traktor oder Kran erfolgen. Die allgemeinen Regeln des
Arbeitsschutzes
bei
Handhabungsgerät bedienen, müssen über die erforderlichen Genehmigungen zur
Benutzung verfügen.
Die Streumaschine darf nur unter Nutzung von festen Konstruktionselementen der Maschine
bewegt werden. Dazu gehören insbesondere der Rahmen, die Deichsel und die Laufachse.
ACHTUNG
Deichselspannglieder, Lastbühnen und andere Bauteile, die nicht stark genug sind, um
diese Art von Arbeiten durchzuführen, dürfen für die Anbringung und Befestigung der
Streumaschine nicht verwendet werden.
Die Streumaschine sollte mit Gurten, Ketten, Zurrgurten oder anderen Befestigungsmitteln,
die mit einem Spannmechanismus ausgestattet sind, sicher an der Plattform des Schleppers
befestigt werden. Um die Maschine richtig zu sichern, wird empfohlen, die Laufachsen,
Längsträger und eventuell die Deichsel zu binden. Außerdem sollte eine Holzstütze unter der
Deichsel angebracht werden, so dass der Rahmen der Streumaschine parallel zur
Ladefläche verläuft. Keile, Holzbalken oder andere Elemente ohne scharfe Kanten müssen
unter die Räder der Maschine gelegt werden, um ein Überrollen der Streumaschine zu
verhindern. Die Radschlösser müssen an die Bretter der Pkw-Ladefläche genagelt oder so
befestigt werden, dass sie nicht verrutschen können.
Es sollten geprüfte und technisch effiziente Befestigungsmittel verwendet werden.
Gurtabrieb, gerissene Befestigungshalter, verbogene oder korrodierte Haken oder andere
Umschlagarbeiten
1.10
sind
zu
beachten.
KAPITEL 1
Personen,
die
das