10 Außerbetriebnahme und Entsorgung
10 Außerbetriebnahme und Entsorgung
10.1 Sicherheit
Das Hebegerät darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung vorbe-
reitet werden.
10.2 Hebegerät außer Betrieb nehmen
1. Den Hauptschalter (22) ausschalten.
2. Das Hebegerät sicher abstellen.
3. Bei einem Defekt das Hebegerät eindeutig kennzeichnen.
4. Die Batterie ausbauen (> siehe Kap. Batterie ersetzen) und an einem trockenen, frostfreien und gut belüf-
teten Ort lagern.
5. Das Hebegerät vom Hebezeug abnehmen.
6. Die Saugplatten demontieren.
7. Gegebenenfalls Schutzüberzieher über alle Saugplatten ziehen.
8. Das Hebegerät beschädigungsfrei lagern und gegen unbefugte Nutzung sichern.
10.3 Hebegerät entsorgen
1. Das Hebegerät außer Betrieb nehmen.
2. Die Schlauchschellen lösen und die Vakuum-Schläuche abziehen.
3. Den Vakuum-Erzeuger entsprechend der separaten Bedienungsanleitung demontieren und entsorgen.
4. Das Ladegerät demontieren und entsorgen.
5. Die Batterie demontieren und unter Beachtung der folgenden Hinweise entsorgen.
Für die sachgerechte Entsorgung wenden Sie sich bitte an ein Entsorgungsunternehmen für tech-
nische Güter mit dem Hinweis, die zu diesem Zeitpunkt geltenden Entsorgungs- und Umweltvor-
schriften zu beachten.
HINWEIS
Die Batterie enthält eine wassergefährdende Flüssigkeit
Gefahr von Umweltschäden!
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10.4 Entsorgungshinweise für die Batterie
Siehe Betriebsanleitung bzw. Datenblatt der Batterie im Anhang.
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Gebrauchte Batterien bei einer Sammelstelle abgeben.
Gebrauchte Batterien nicht mit dem Restmüll entsorgen.
Batterien aufrecht, kippsicher und kurzschlusssicher transportieren.
Beschädigte Batterien in einem geeigneten Behälter transportieren.
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