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Gewiss 60kW I-FAST COMPACT STATION Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 93

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eine „Zählerstandsdifferenz" auftritt, nicht zu Abrechnungszwecken verwenden. Dies
schließt auch den Ladevorgang mit ein, der dem Vorgang vorhergeht, bei dem diese
„Zählerstandsdifferenz" erkannt wurde.
9. Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber
der Ladeeinrichtung sicherstellen, dass bei diesem die für Abrechnungszwecke
genutzten Datenpakete ausreichend lange gespeichert werden, um die zugehörigen
Geschäftsvorgänge vollständig abschließen zu können.
10. Der EMSP hat bei begründeter Bedarfsmeldung zum Zwecke der Durchführung
von Eichungen, Befundprüfungen und Verwendungsüberwachungsmaßnahmen durch
Bereitstellung geeigneter Identifizierungsmittel die Authentifizierung an den von ihm
genutzten Exemplaren des zu dieser Betriebsanleitung gehörenden Produktes zu
ermöglichen.
11. Alle vorgenannten Pflichten gelten für den EMSP als MesswerteNutzer im Sinne von
§ 33 MessEG auch dann, wenn er die Messwerte aus den Ladeeinrichtungen über einen
Roaming-Dienstleister bezieht.
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