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Vorgaben; Allgemeine Kriterien Für Die Standortauswahl - BMW i Wallbox Plus Installationsanleitung

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VORGABEN

Allgemeine Kriterien für die Standortauswahl
Die Wallbox wurde für den Innen- und Außenbereich konstruiert. Dementsprechend ist es erforderlich,
für die Aufstellbedingungen und den Schutz des Gerätes am Aufstellungsort zu sorgen.
Berücksichtigen Sie die örtlich geltenden Elektro-Installationsvorschriften,
Brandverhütungsmaßnahmen und Unfallschutzvorschriften sowie die Rettungswege am Standort.
Montieren Sie die Wallbox grundsätzlich nicht an Stellen:
die als Flucht- und Rettungswege dienen.
die sich in explosionsgefährdeten Zonen befinden (EX-Umgebung).
an denen die Wallbox Ammoniak oder Ammoniakgasen ausgesetzt ist (z. B. in oder bei
Stallungen).
an denen herabfallende Gegenstände (z. B. aufgehängte Leitern oder Autoreifen) die Wallbox
beschädigen könnten.
an denen die Wallbox im direkten Personenfluss liegt und Personen über angesteckte
Ladekabel stolpern könnten.
an denen direktes Strahlwasser auf die Wallbox treffen könnte (z. B. durch benachbarte
manuelle Autowaschanlagen, Hochdruckreiniger, Gartenschlauch).
an denen die Montagefläche keine ausreichende Festigkeit aufweist, um den mechanischen
Belastungen standzuhalten.
Montieren Sie die Wallbox nach Möglichkeit geschützt vor direktem Regen, um z. B. Verwitterung,
Vereisung, Beschädigungen durch Hagel oder dergleichen zu vermeiden.
Montieren Sie die Wallbox nach Möglichkeit geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, um das
Reduzieren des Ladestroms oder das Unterbrechen des Ladens aufgrund zu hoher Temperaturen
an Komponenten der Wallbox zu vermeiden.
Beachten Sie die zulässigen Umgebungsbedingungen, siehe Kapitel
Beachten Sie die national und international geltenden Errichternormen und Vorschriften, z.B. IEC
60364-1 und IEC 60364-5-52.
Beachten Sie die nationalen Verordnungen (z. B. Ladesäulenverordnung in Deutschland) zur
Umsetzung der EU-Richtlinie (2014/94/EU) bzgl. verbindlicher technischer Mindestvorgaben für
Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen
im öffentlich zugänglichen Bereich. Diese Verordnung betrifft Ladepunkte auf öffentlichem Gut,
sowie z. B. Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze.
Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind
grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.
Hinweis
Bei nicht wettergeschützter Aufstellung, z. B. auf einem Parkplatz im Freien, kann es zu einer
unzulässigen Temperaturüberschreitung kommen, wodurch die Ladestromvorgabe auf 16 A
reduziert wird. 
Technische
Daten.
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