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Olympus VOICE&MUSIC DM-1 Bedienungsanleitung Seite 107

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Lizenz- und Vertriebsvertrag für Windows Media Audio
• Sie haben einen Artikel („DM-1") erworben, zu dem Software gehört, die OLMYPUS von Microsoft Licensing Inc. oder
einem damit verbundenen Unternehmen („MS") lizenziert hat. Diese installierte Microsoft-Software, die dazugehörigen
Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im „Online"- oder elektronischen Format („SOFTWARE") sind sowohl
durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und
Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft.
*
[Alternativer Text, falls Olympus MS im EULA-Text nicht erwähnt: „Sie haben einen Artikel („DM-1") erworben, zu dem Software
gehört, die OLMYPUS von einem oder mehreren Lizenzgebern (Softwarelieferanten für OLYMPUS") lizenziert hat. Diese
Software-Produkte ebenso wie die dazugehörigen Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im „Online"- oder
elektronischen Format („SOFTWARE") sind sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge
als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt."]
• WENN SIE MIT DEM VORLIEGENDEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG („EULA") NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN
SIE WEDER DEN DM-1 BENUTZEN NOCH DIE SOFTWARE KOPIEREN. ERKUNDIGEN SIE SICH STATTDESSEN
UNVERZÜGLICH BEI OLYMPUS NACH DEM VORGEHEN ZUR RÜCKGABE DES UNBENUTZTEN DM-1(S) UND
RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. JEDE BENUTZUNG DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT NUR FÜR
DEN DM-1, IST GLEICHBEDEUTEND MIT IHRER ANNAHME (ODER NACHTRÄGLICHEN ZUSTIMMUNG ZU) DIESER EULA.
• LIZENZGEWÄHRUNG. Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft. Der vorliegende EULA gewährt Ihnen die
folgenden Rechte an der SOFTWARE:
Sie dürfen die SOFTWARE nur für den „DM-1" verwenden.
NICHT FEHLERTOLERANT. DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT. OLYMPUS HAT UNABHÄNGIG ERMITTELT,
WIE DIE SOFTWARE IM DM-1 ZU VERWENDEN IST; UND MS HAT SICH DARAUF VERLASSEN, DASS OLYMPUS IN
AUSREICHENDEN TESTS DIE EIGNUNG DER SOFTWARE FÜR EINE SOLCHE VERWENDUNG FESTGESTELLT HAT.
VERZICHT AUF GEWÄHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN" OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS GESAMTE RISIKO IM HIMBLICK AUF AUSREICHENDE QUALITÄT, LEISTUNG,
GENAUIGKEIT UND FACHMÄNNISCHE BEMÜHUNGEN (EINSCHLIESSLICH VERMEIDEN VON FAHRLÄSSIGKEIT) LIEGT
BEI IHNEN. ES GIBT AUCH KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF UNGESTÖRTES NUTZUNGVERGNÜGEN ODER
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. SOLLTEN SIE GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DEN „DM-1" ODER
DIE SOFTWARE ERHALTEN HABEN, SO STAMMEN DIESE NICHT VON MS UND SIND FÜR MS NICHT BINDEND.
ANMERKUNG ZUR JAVA-UNTERSÜTZUNG. Die Software enthält Unterstützung für in Java geschriebene Programme. Java-Technologie
ist nicht fehlertolerant und ist nicht für Benutzung oder Verkauf als Online-Kontrollgerät in gefährlichen Umgebungen, die eine fehlersichere
Leistung erfordern, gedacht, entwickelt oder hergestellt worden, wie z.B. bei dem Betrieb von nuklearen Anlagen, Luftnavigations-
oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrollgeräten, direkten lebensunterstützenden Maschinen oder Waffensystemen, bei
denen ein Ausfall der Java-Technologie unmittelbar zu Tod, Verletzungen oder schweren physischen Schäden oder Umweltschäden
führen kann. Sun Microsystems Inc hat MS vertraglich zu dieser Erklärung verpflichtet.
AUSSCHLUSS DER HAFTUNG: FÜR ALLE SCHÄDEN. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN, IST MS NICHT HAFTBAR FÜR
IRGENDWELCHE FOLGE-, ZUFÄLLIGEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, SPEZIELLEN SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG
DER SOFTWARE ODER DEREN LEISTUNG ENSTEHEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN GILT AUCH
DANN, WENN ABHILFEMASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind
nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn
und nur insoweit wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Beschränkung, dies ausdrücklich gestattet.
ÜBERTRAGUNG DER SOFTWARE MIT EINSCHRÄNKUNGEN ERLAUBT. Sie können die Rechte unter dem vorliegenden
EULA nur im Rahmen eines dauerhaften Verkaufs oder Übertragung des „DM-1" dauerhaft übertragen, und nur, sofern der
Empfänger mit dem EULA einverstanden ist. Ist die SOFTWARE ein Upgrade, so müssen in der Übertragung auch alle
vorherigen Versionen der SOFTWARE inbegriffen sein.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Hiermit erkennen Sie an, dass die SOFTWARE oder ein Teil davon oder ein Prozess oder ein
Dienst, der ein direktes Produkt der SOFTWARE ist, (Letzters wird zusammenfassend als „Restricted Components" bezeichnet)
aus den USA stammen. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden internationalen und nationalen für diese Produkte
geltenden Gesetze, einschließlich der US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen und aller von den USA und anderen Staaten
verfügten Einschränkungen hinsichtlich Endnutzer und Zielort.
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