8 Instandhaltung
Folgende Tätigkeiten können bei Einhaltung der Hinweise vom Betreiber und dessen Personal
durchgeführt werden. Es obliegt dem Betreiber eine dafür qualifizierte Person zu beauftragen.
8.1 Wartung
Die Grifferweiterung ist wartungsfrei.
Eine visuelle Inspektion muss wöchentlich durchgeführt werden (Kapitel 8.2 Inspektion).
8.2 Inspektion
Wir empfehlen die Inspektion mit der Reinigung der Grifferweiterung zu verbinden. Nach Möglichkeit
in bereits existierende Routinen einbinden (wie z.B. der Fahrzeugreinigung).
1. Prüfung Sie die Grifferweiterung auf die in Kapitel 8.3 aufgeführten Schäden.
2. Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Verriegelungen.
3. Prüfen Sie das System auf einen festen Sitz der Klemmungen auf dem Fahrtragenrahmen.
4. Prüfen Sie auf bündig anliegende Schrauben.
Die Inspektion muss wöchentlich durchgeführt werden.
8.3 Schäden
Die Grifferweiterung ist bei den folgenden Schäden außer Betrieb zu nehmen:
•
verbogener Griffbügel
•
Materialschäden (scharfe Kanten oder Rissbildung)
•
Sicherheitshinweise nicht mehr lesbar
•
fehlende oder gelöste Schrauben
•
beschädigte Verriegelung
•
Risse
•
weitere Schäden
Optische Mängel (z.B. Kratzer) die nicht zu Verletzungen führen können sind davon ausgeschlossen.
Seite | 15
Die Grifferweiterung muss vollständig verriegelt werden! Ansonsten besteht
die Gefahr, dass sich der Griffbügel von der Trage löst und zum
Kontrollverlust beim Manövrieren führt oder in einem Verkehrsunfall zu
einem Geschoss wird!
Schäden an dem System können die Sicherheit im Betrieb gefährden.
Schäden sind unverzüglich dem technischen Verantwortlichen zu melden.
Wird die Fahrtrage aufgrund eines Unfalls außer Dienst genommen, so darf
auch die dort befestigte Grifferweiterung nicht weiter verwendet werden.
Version 2
Gebrauchsanweisung - Grifferweiterung
www.fex.group