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Parkside PPS 40 B3 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Originalbetriebsanleitung Seite 41

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  • DEUTSCH, seite 24
spät ausgetauscht, führt dies zu einer
Überhitzung der Teile.
Nach dem Austausch ist sicherzu­
stellen, dass die Düsenspannhülse
ausreichend angezogen ist.
ACHTUNG!
fDie Düsenspannhülse
den Brenner
8
geschraubt werden,
nachdem dieser mit der Elektrode
und der Brennerhülle
fWenn diese Teile fehlen, kann es
zu Fehlfunktionen des Geräts und
insbesondere zu einer Gefähr­
dung des Bedienungspersonals
kommen.
• Wartung
HINWEIS!
fDer Plasmaschneider muss für eine
einwandfreie Funktion sowie für die
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
regelmäßig gewartet werden. Unsach-
gemäßer und falscher Betrieb können zu
Ausfällen und Schäden am Gerät führen.
Lassen Sie Reparaturen nur von qualifi-
zierten Fachkräften durchführen.
HINWEIS!
fEin Entleeren des Kondenswasserbehäl-
ters
18
ist nicht erforderlich. Falls sich
hier Wasser ansammelt so entsteht unten
am Behälter ein feiner Tropfen. Das
Kondenswasser wird anschließend durch
Verdunstung abgeführt.
Schalten Sie die Hauptstromversorgung
sowie den Hauptschalter des Geräts aus,
bevor Sie Wartungsarbeiten oder Reparatu-
8b
8b
darf erst auf
8d
8c
bestückt wurde.
ren an dem Plasmaschneider durchführen.
Säubern Sie den Plasmaschneider und
dessen Zubehör regelmäßig von außen.
Entfernen Sie Schmutz und Staub mit Hil-
fe von Luft, Putzwolle oder einer Bürste.
Im Falle eines Defektes oder erforderli-
chem Austauschs von Geräteteilen wen-
den Sie sich bitte an das entsprechende
Fachpersonal.
• Lagerung
Wenn das Gerät nicht genutzt wird, sollten
Sie es vor Staub geschützt an einem saube-
ren und trockenen Ort lagern.
• Umwelthinweise und Ent­
sorgungsangaben
WERFEN SIE ELEKTROWERKZEUGE
NICHT IN DEN HAUSMÜLL!
ROHSTOFFRÜCKGEWINNUNG
STATT MÜLLENTSORGUNG!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/
EU müssen verbrauchte Elektrogeräte ge-
trennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden. Elek-
tro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall ge-
worden sind, werden als Altgeräte bezeich-
net. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet,
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, vor der
Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die
Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträgern abgegeben und dort zum
Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwen-
dung von anderen Altgeräten separiert wer-
den. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie
sich bitte an unabhängiges Fachpersonal.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haus-
41
DE/AT/CH

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