DE
1.2
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Sauna-Kabine muss bei der Inbetriebnahme
über die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet
werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanweisung ausgehän-
digt werden.
Der Betreiber muss die Sicherheitshinweise, die den Endkunden
betreffen, dem Endkunden bekannt geben.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und
wissen, wie sie geregelt wird.
Lebensgefahr durch Stromschlag
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch
Stromschlag und Brand. Diese Gefahr besteht auch noch nach Ab-
schluss der Arbeiten.
Die Gehäuseabdeckung darf nur von einer Fachkraft entfernt
werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einer geschul-
ten Fachkraft ausgeführt werden.
Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz trennen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Brandgefahr
Auf Öfen abgelegte Gegenstände können sich ent-
zünden und zu Bränden führen.
Keine Gegenstände auf dem Ofen ablegen.
Den Steinkorb vorschriftsmäßig befüllen.
Die Saunakabine vor jeder Inbetriebnahme inspi-
zieren.
Bei Betrieb mit Zeitvorwahl oder durch Fernwirken einen Ab-
deckschutz am Ofen anbringen oder eine geeignete Sicher-
heitseinrichtung installieren.
DE-8
Montage- und Gebrauchsanweisung - EOS Invisio Midi
Allgemeine Sicherheitshinweise