Allgemeine Sicherheitshinweise
Den Emitter im Wärmestrahler keinen mechanischen Belastungen (Stöße, Druck)
aussetzen. Beschädigte Wärmestrahler nicht in Betrieb nehmen!
1.2 Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Infrarotkabine muss bei der Inbetriebnahme über die folgenden allgemeinen
Sicherheitshinweise unterrichtet werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanweisung ausge-
händigt werden.
Lebensgefahr durch Stromschlag
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Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch Stromschlag und Brand.
Diese Gefahr besteht auch noch nach Abschluss der Arbeiten.
Die Geräteabdeckungen dürfen nur von einem Fachmann entfernt werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschulten Fachmann ausge-
führt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz trennen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Brandgefahr
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Auf dem Wärmestrahler abgelegte bzw. aufgehängte Gegenstände können sich
entzünden und zu Bränden führen.
Keine Gegenstände auf dem Wärmestrahler ablegen.
Die Infrarotkabine vor jeder Inbetriebnahme inspizieren.
Verbrennungsgefahr
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Bei Berührung von heißen Teilen sind Hautverbrennungen möglich.
Der Betreiber muss die heißen Teile kennen und identifizieren können.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und wissen, wie sie
geregelt wird.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
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Der Besuch einer Infrarotkabine kann bei Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigun-
gen zu schweren Gesundheitsschäden bis zum Tod führen.
Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen vor dem Besuch einer
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