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Heidolph Hei-TORQUE Expert Serie Betriebsanleitung Seite 10

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Sicherheit
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die notwendige PSA ist – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich und von den eingesetzten
Substanzen/Materialien – vom Betreiber festzulegen und bereitzustellen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen, deren Umsetzung und die Unterweisung des
zuständigen Personals liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Umweltschutz
Bei der Verarbeitung umweltgefährdender Stoffe sind entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen für die Umwelt zu treffen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefährdeten
Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt ausschließ-
lich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von
Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des Personals
im Umgang mit dieser.
Kennzeichnung des Geräts mit einem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefährdeten
Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt ausschließ-
lich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Sonstige Regularien
Neben den Hinweisen und Anweisungen aus dem vorliegenden Dokument sind alle
sonstigen anwendbaren Regelwerke wie z.B. Labor- und Arbeitsstättenrichtlinien,
Gefahrstoffverordnungen, anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik und der Arbeitsmedizin
sowie besondere örtliche Bestimmungen zwingend zu beachten!
Im Falle von Zuwiderhandlungen erlischt jeglicher Garantieanspruch gegenüber
Heidolph Instruments.
Für sämtliche Schäden, die aus eigenmächtigen Änderungen oder Umbauten am Gerät, aus
der Verwendung nicht zugelassener oder nicht originaler Ersatz- und Zubehörteile bzw. durch
Missachtung der Sicherheits- und Gefahrenhinweise oder der Handlungsanweisungen des
Herstellers resultieren, haftet grundsätzlich der Betreiber!
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