10 Verschleiß
Verschleiß gilt nicht als Herstellermangel. Der Verschleiß von Komponen-
ten oder aus Verschleiß resultierende Einstellungen unterliegen nicht der
Garantie. Dazu gehören unter anderem:
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Verschleiß der Bremsbeläge
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Verschleiß der Felgen
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Entlüften der Bremsbeläge
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Einstellung der Schaltzüge
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Einstellung der Speichen und
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Auftretende Geräusche des Bikes - im Laufe der Zeit und je nach
Beanspruchung können sich veränderte Betriebsgeräusche einstel-
len.
Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und der Art der Nut-
zung des Bikes abhängig.
Bikes die oft im Freien abgestellt werden, können durch Witterungsbedin-
gungen ebenfalls erhöhtem Verschleiß unterliegen. Dies gilt besonders bei
salzhaltiger Meeresluft.
Insbesondere Verschleißteile bedürfen regelmäßiger Wartung und Pflege.
Außer der Bremsanlage müssen die Bauteile fachgerecht geschmiert und
gefettet werden. Dennoch erreichen sie, in Abhängigkeit von Nutzungsin-
tensität und -bedingungen, früher oder später das Ende ihrer Lebensdau-
er.
Diese Teile müssen bei Erreichen ihrer Verschleißgrenze getauscht wer-
den. Hauptsächlich folgende Bauteile sind davon betroffen:
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Verschleiß
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Antriebskette
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Antriebsbatterie und Motor
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Kassette mit Kettenblatt und Riemenscheibe
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Schaltwerk mit Schaltzügen
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Bremsbeläge, Bremsleitungen und Bremsscheiben
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Reifen
⚠ W A R N U N G
Bitte achte auf all diese Bauteile. Die Nutzung eines verschlissenen Teils
ist gefährlich und kann zu schweren Unfällen und zu Schäden an anderen
Bauteilen führen.
H I N W E I S
Die Service- und Wartungsintervalle in den Betriebsanleitungen der Kom-
ponentenhersteller und im Kapitel 12 Inspektionsnachweise auf Seite 55
sind einzuhalten.