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Swim & Fun 1401 Bedienungsanleitung Seite 199

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11. Die Einführung der F-Gas-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhe-
bung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Dichtheitskontrollen
Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen
CO
-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass
2
die Einrichtung auf Undichtigkeiten kontrolliert wird.
Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO
mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO
überprüft werden.
Bild von Äquivalent CO
CO
Von 2 bis 30 kg Last = 5 bis 50 Tonnen
Die Verpflichtung zur jährlichen Kontrolle betreffend Gaz R32, 7,41 kg entsprechend
5 Tonnen CO
Ausbildung und Zertifizierung
Der Betreiber der jeweiligen Anwendung stellt sicher, dass das betroffene Personal die notwen-
digen Zertifizierungen erhalten hat, wonach ausreichende Kenntnis der Vorschriften und Normen
sowie die notwendige Kompetenz im Zusammenhang mit Vermeidung von Emissionen und Rück-
gewinnung von fluorierten Treibhausgasen und der Sicherheit im Umgang mit dem entsprechenden
Typ und Größe der Ausrüstung erforderlich ist.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
1. Die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für
jede einzelne dieser Einrichtungen Aufzeichnungen, die die folgenden Angaben enthalten:
Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treibhausgase.
Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder
aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurde.
Angaben dazu, ob die eingesetzten fluorierten Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet
wurden, einschließlich des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage
und gegebenenfalls deren Zertifizierungsnummer.
Menge der rückgewonnenen fluorierten Treibhausgase.
Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, instand gehalten und,
wenn zutreffend, repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls der Nummer
seines Zertifikats.
Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen
Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase, falls die Ein-
richtung stillgelegt wurde.
2. Der Betreiber bewahrt genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf. Unterneh-
men, die Tätigkeiten für den Betreiber ausführen, bewahren Kopien der Aufzeichnungen mind-
estens fünf Jahre lang auf.
MV-1401-1402-1403-1404-01-2024 . © All rights reserved Swim & Fun ApS
(CO
Belastung in Kilogramm und Tonnen).
2
2
Belastung in Tonnen
2
2
-Äquivalent enthalten, müssen mindestens alle 12 Monate
2
-Äquivalent oder
2
Häufigkeit der Prüfungen
Jedes Jahr
DE
199

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