14.
Mit dem
TELEPORT
9
ins Ausland?
Vielleicht
isl
lhnen eines Tages das TELEPOBT
9 so
sehr ans Herz gewachsen
(wir könnten das verstehenl), daß Sie es nie
und
nirgends mehr missen
wollen.
Selbst im Ausland nicht.
Aber da gibt es
Probleme, denn jedes
Land
hat seine
eigene
Fernmeldehoheit
und
damit auch seine eigene
Postverwaltung: seine
eigenen Bestimmungen.
Um es ganz
klar
auszudrücken: Die Genehmigung
der
Deutschen Bundes-
post
gilt
nur
für Deutschland;
deswegen dürfen
Sie das TELEPORT
9
n
cht mit
ins Ausland nehmen (und
schon
gar
nicht dort
betreibenl). Der Grund dafür
ist
einsichtig: Sie würden, wegen der
anderen Frequenzplanung,
im
Ausland die
etablierten Funknetze (oder sogar lebenswichtige Dienste) stören.
Da die
Bestimmungen
von Land zu Land
un-
terschiedlich
sind, hilft
in
besonderen
Fällen,
in
denen eine
Benutzung
des
TELEPORT
9
unumgänglich erscheint,
nur die
Anfrage
bei
der
Botschaft oder Vertretung des entsprechenden
Landes.
Leider können
wir
hier wegen der
Vielschich-
tigkeit der
Vorschriften
keine
Patentrezepte
geben oder
Einzellösungen vorschlagen, eines
ist
jedoch
sicher:
Das
TELEPORT 9 erfüllt oder übertrifft die tech-
nischen
Anforderungen
aller
Staaten
dieser
Erde
-
von dieser Seite her
wird
es deswegen
keine Schwierigkeiten geben.
-
ZOLL
/
/
STOP
IJ