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Hinweise Zum Flugbetrieb; Allgemeines; Tägliche Flugklarkontrolle; Flugwerk - Scheibe Flugzeugbau SF 25 C FALKE Handbuch

Flughandbuch für den motorsegler
Inhaltsverzeichnis

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FLUGHANDBUCH SF 25 C
2. Hinweise zum Flugbetrieb, Betriebsanleitung

2. 1. Allgemeines

Der Falke ist ein eigenstartfähiger Motorsegler. Der Falke kann geflogen werden
mit der Erlaubnis zum Führen von Motorseglern.
Zum Fliegen ist vorherige genaue Information über Motorsegler und Motor
erforderlich. Es ist Pflicht, die Betriebsunterlagen zu studieren und sich an Hand
es Motorseglers und des Motors mit allen Einzelheiten vertraut zu machen.
2. 2. Tägliche Flugklarkontrolle
Vor dem Flugbetrieb, vor allem wenn der Motorsegler abgebaut war, ist eine
Überprüfung des Flugwerks, des Triebwerks und der Luftschraube auf
Flugsicherheit nötig; im Einzelnen sind das nachfolgende Punkte:

2. 2. 1. Flugwerk

Bei
der
Durchsicht
Funktionstüchtigkeit, sichere Befestigung, korrekte Sicherung und Unversehrtheit
(keine Anrisse, Verformungen) zu achten; Lagerungen und Antriebe sind zusätzlich
auf Spielfreiheit zu kontrollieren.
1.
Hauptbeschläge, 4 Flügel/ Rumpfaufhängungen, Sitz und Sicherung des
Hauptbolzens, Sicherung der zwei hinteren Flügelaufhängungsbolzen (nur
beim Beiklappflügel) kontrollieren.
2.
Anschluß und Sicherung der Querruder im Rumpf
3.
Anschluß der Störklappen im Rumpf
4.
Ruderprobe, jedes Ruder wird vom Führersitz aus betätigt: Freigängigkeit
prüfen. Festsitz des rechten Steuerknüppeleinsatzes kontrollieren.
5.
Fußsteuerung und ggf. Bugradsteuerung kontrollieren. Bei Verstellpedalen
richtige Einrastung in der gewünschten Stellung kontrollieren.
6.
Seilrollen, Seilführung, Seile auf Verschleiß und Knicke überprüfen.
7.
Funktion der Störklappen vom Führersitz aus prüfen.
8.
Wirkung und richtiger Einsatz der Radbremsen kontrollieren.
9.
Funktion der Instrumente kontrollieren, Funksprechprobe durchführen.
10.
Staudruckanlage. In der Staudruckanlage ist eine Möglichkeit zum
Entwässern der Anlage vorgesehen. Sie ist durch den Handlochdeckel unter
dem Höhenleitwerk zugänglich und besonders nach einem Flug oder
Transport im Regen zu kontrollieren und ggf. Zu entwässern.
11.
Zustand und Befestigung der Anschnallgurte überprüfen.
12.
Mitgeführtes Gepäck ist mit den dafür vorgesehenen Gurten zu verzurren.
13.
Fremdkörperkontrolle.
14.
Haube,
kontrollieren
15.
Sitz der Verkleidungsbleche unter dem Flügelholm an beiden Seiten des
Rumpfes auf Vorhandensein und Festsitz kontrollieren
16.
Sind beide Stützräder in Ordnung und richtig angebracht ( gilt nur für
Ausführung mit Zentralrad)
17.
Kontrolle der beiden Querruderantriebe außen im Flügel.
18.
Kontrolle der Flügelklappvorrichtungen mit Sicherung einschließlich der
Querruder- Antriebe an den Klappstellen (falls vorhanden); Kontrolle des
sicheren Sitzes der Klappstellenverkleidung.
19.
Kontrolle der Querruderbefestigungen und deren Sicherung.
Ausgabe: März 1997
der
nachfolgenden
Haubenverriegelung,
Änd. 3, 31.01.1999
Positionen
Haubennotabwurf
14
ist
allgemein
auf
und
Notsichtfenster

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