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Einbauvorbedingungen - BWT AQA perla Einbauanleitung Und Bedienungsanleitung

Duplex-weichwasseranlage
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5 Einbauvorbedingungen

5 Einbauvorbedingungen
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Allgemein
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Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend
der Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2
durch das Wasserversorgungsunternehmen
oder ein in ein Installateurverzeichnis eines
Wasserinstallationsunternehmen eingetragenes
Installationsunternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zwecke bereitgestellt wird, dürfen Weichwasser-
anlagen nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz
der Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lö-
sungsmitteln, Dämpfen gewährleisten, eine
Bauwerksabdichtung gem. DIN 18195-5 besitzen
und ein einfaches Anschliessen an das Wasser-
netz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein se-
parater Netzanschluss (230 V/50 Hz) müssen in
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Die Spannungsversorgung muss permanent ge-
währleistet sein.
Dient das aufbereite Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das aufbereitete Wasser ausschliesslich
technischen Anwendungen, darf die Umgebungs-
temperatur 40 °C nicht überschreiten.
Die Störaussendung (Spannungsspitzen, hoch-
frequente elektromagnetische Felder, Störspan-
nungen, Spannungsschwankungen ...) durch die
umgebende Elektroinstallation darf die in der EN
61000-6-4 angegebenen Maximalwerte nicht
überschreiten.
Ein separater Schutz vor Wassermangel ist nicht
vorhanden und müsste – wenn erwünscht – ört-
lich angebracht werden.
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Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Der erforderliche Betriebsdruck muss permanent
gewährleistet sein.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion
der Anlage erforderlich (siehe Tech. Daten).
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Technische Daten).
Bei einem höheren Netzdruck muss vor der An-
lage ein Druckminderer eingebaut werden.
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der po-
sitive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und
der negative Druckstoss darf 50% des sich ein-
stellenden Fliessdruckes nicht unterschreiten (sie-
he DIN 1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseran-
lage mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid
enthält, ist möglich wenn die Konzentration an
freiem Chlor / Chlordioxid nicht 0,5 mg/l über-
schreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit Chlor-/Chlordioxid-
haltigem Wasser führt jedoch zu einer vorzeiti-
gen Alterung des Ionenaustauscherharzes! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration
an freiem Chlor und Chlordioxid, d.h. die Konzen-
tration im Ablauf einer Weichwasseranlage ist in
der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.

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