C 42 Flug und Betriebshandbuch
April 2002 Blatt 3
Angaben rechtlich unverbindlich. Ergänzungen, Typenunterschiede beachten.
Vorbemerkung
Dieses UL Flugzeug ist nach den Betriebstüchtigkeitsforderungen für
Ultraleichtflugzeuge gebaut und in Deutschland musterzugelassen.
Das UL Flugzeug darf nur von Piloten mit gültigem Luftfahrerschein F
(SPL) oder in Österreich von Piloten mit der entsprechenden gültigen,
von der Austro Control GmbH ausgestellten Pilotenberechtigung be-
trieben werden.
Die Luftverkehrszulassungsordnung und die Luftverkehrsregeln gelten
auch für Ultraleichtflugzeuge.
Der Betrieb darf nur von Flugplätzen aus erfolgen.
Jeder Pilot muß mit den spezifischen Eigenarten von UL Geräten ver-
traut sein. Die Handhabung am Boden und in der Luft ist z.T. anders als
bei konventionellen Flugzeugen.
UL Motoren sind keine verifizierten Flugmotoren, der Flugweg muß
immer so gewählt werden, daß eine Landung bei Motorausfall gefahr-
los möglich ist.
Eigenmächtige Änderungen an Steuerung, Flugwerk, Tragwerk, Motor
mit Schalldämpfer sind nicht zulässig.
Technische Störungen oder Mängel größeren Umfanges sind zu mel-
den an den Hersteller oder an die zuständige nationale Stelle.
Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen an Bord verboten.